Z.B. bei canispro steht explizit drin, dass der Schutzvertrag kein Kaufvertrag ist. Die Schutzgebühr dienst ausschließlich dem Wohlergehen der hier vorgestellten Tiere.
Bei ASPA steht im Vertrag: "Durch die Zahlung der Schutzgebühr besteht kein Rechtsanspruch auf Übergabe des o.g. Hundes."
Ich habe ja geschrieben, dass manche es nicht verstehen wollen, dass sie bei solchen Verträgen nicht für den Hund bezahlen und ihn somit auch nicht kaufen.
Wenn Du solche Knebelverträge anführst und daraus geltendes Recht ableitest, ist das ein Denkfehler.
In Verträge kann man reinschreiben, was man will. Ob Klauseln gültig sind oder sittenwidrig, wird im Streitfall das Gericht entscheiden.
Und wenn es auf hart geht und der Hund weggeholt wird, dann würde ich eine Rechnung aufmachen, was mich die Betreuung des Hundes gekostet hat. Soll die Orga das eben ersetzen, wenn ich ja nur Pflegestelle war.