@blackbetty
Gerade weil unter anderem dieser Druck auf mir lastet der von außen teilweise kommt wende ich mich ja auch hier an euch. Einfach um sich auszutauschen
Beiträge von Kleenes87
-
-
Das mag vllt sein aber trotzdem ist es ganz interessant zu erfahren.
Zumal er zum Beispiel in der Hundeschule das was wir üben sehr gut macht und es auch sonst immer besser wird. Nur eben nicht alles. -
Ich hab hier leider keinen ähnlichen Thread gefunden deshalb Sorry falls das nun nochmal auftaucht, sollte es einen geben.
Frage steht ja oben schon.
Mir stellt sich diese Frage da ich öfters zu hören bekomme dass mein Hund total ungehorsam wäre und überhaupt nicht ruhig...
Und da er halt Sachen macht die nicht okay sind wie zum Beispiel Sachen kaputt beissen etc...
Könnt ihr mir da vllt von euren Erfahrungen erzählen oder was eure Hunde da schon alles könnten etc?
Wäre für mich sehr interessant.
Lg Steffi -
@BlueDreams
Ich hab ein Video gemacht. Wo ich das Verhalten bewusst "provoziert" habe. Um es überhaupt aufzunehmen.
Die Ärztin sagte das man sieht dass er sich reinsteigert. Aber man noch nicht genau sagen kann ob es erziehungssache oder Kopfproblem ist.
In die Hundeschule gehe ich.
War im August etwas unregelmäßig da nur einmal die Woche und teilweise Schichten meinerseits.
Jetzt kann ich aber regelmäßig 2 mal die Woche gehen und am Freitag kommt die Trainerin vorbei.
Ich tue nicht nichts... aber wir betreiben schon Ursachenforschung...
Dass er schneller wächst wie ich die Mittel für habe ist mir auch klar...Und die Hundeschule kostet bei uns da wo ich bin welpen junghunde und Gruppen gleich...
Ist nicht so viel -
So... ich habe mal das hier gefunden:
Saarland
A.
Unabhängig von irgendwelchen Rassen sind solche Hunde als gefährlich anzusehen, die
1. sich als bissig erwiesen haben
2. die in aggressiver und gefahrbedrohender Weise Mensch oder Tier angesprungen haben
3. die auf Angriffslust und Schärfe gezüchtet bzw. ausgebildet wurden (sprich „scharf machen)
B.
Dabei gelten 3 Hunderassen generell als gefährlich, ohne dass sich die oben aufgeführten Punkte bewahrheitet haben:
1. American Staffordshire Terrier
2. American Pit Bull Terrier
3. Staffordshire Bullterrier
NICHT der Bullterrier und NICHT die Kreuzungen von „Pits und Staffs“ mit anderen Hunden. Ebenso unbeachtet sind Rottweiler, Dobermann, Mastif, American Bulldog etc. Es beschränkt sich definitiv auf die oben aufgeführten 3 Rassen, insoweit diese reinrassig sind.
C.
Möchte man nun einen Hund halten, der sich als gefährlich erwiesen hat (A.) oder einen Hund der Rassen „AmStaff“, „Pit“, „Staff Bull“ (B.), dann kommen bestimmte Auflagen auf den Halter zu:
1. mindestens 18. Jahre alt
2. Sachkundenachweis
(Kosten trägt der Halter)
3. Zuverlässigkeit des Halters
→ keine Verurteilung wegen folgender begangener Straftaten: wegen vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesundheit, Vergewaltigung, Zuhälterei, Land- oder Hausfriedensbruch, Widerstandes gegen die Staatsgewalt, einer gemeingefährlichen Straftat oder einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen, wegen einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz, das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, das Sprengstoffgesetz, das Bundesjagdgesetz oder das Saarländische Jagdgesetz
→ keine zweifache (oder öfter) Verurteilung wegen Straftaten im Zustand der Trunkenheit
(es gelten also nicht alle Straftaten, aber sollte man vorbestraft sein, muss man sich mit diesem Katalog auseinandersetzen)
→ keine psychisch Kranke bzw. Menschen, die unter Betreuung stehen wegen geistiger oder seelischer Behinderung
→ keine Alkohol- bzw. Drogenabhängigen
4. ausbruchssicheres Besitztum
an Zugängen des Besitztums muss ein Schild angebracht werden, dass dort ein gefährlicher Hund lebt (mind. 21 x 15 cm)
5. Kennzeichnung des Hundes
→ Adresse am Halsband
→ sowie Kennzeichnung durch einen Tierart; diese muss er sich durch den TA bescheinigen lassen und dann dem Ordungsamt vorlegen
6. Maulkorb und Leinenzwang
man darf keine zwei gefährlichen Hunde gleichzeitig ausführen
D.
Maulkorbbefreiung möglich, wenn im Einzelfall eine Gefahr nicht zu befürchten ist, der Wesenstest also erfolgreich abgelegt wurde.
Weitere Ausnahmen bestehen für Diensthunde, Rettungshunde, Blindenhunde etc., also Hunde, die einer bestimmten „Arbeit nachgehen“.
-
wir wissen ja nicht mal was im hund drin ist.
Ob das wirklich so stimmt. Aber ich werde mich im Hundeverein mal schlau machen.
Die haben da auch mehrere solcher Hunde dabei. Mischlinge wie reinrassige -
Werd nur wenn alles beseitigt ist evtl im Hundeverein für Begleithund Prüfung machen wollen vllt
-
Weiß ich jetzt gar nicht.
Denke nur wenn irgendwas vorfällt.
Bzw bei reinrassigen Listenhunden.
Bin da nicht so ganz bewandert -
@LinouAlexandra
Uns geht's lala. Er hatte wieder so einen Moment gehabt... aber waren gestern nochmal beim Arzt. Hat noch Mittelohrentzündung... machen immer noch Ausschlussverfahren -
@VetMed17
Hundeführerschein?