Hier sind doch viele Kundige zusammen - Thema: rückwirkende Mieterhöhung (Indexanpassung)
Wir sind mit Jänner aus der Wohnung ausgezogen, die Wohnungsrückgabe und -übernahme war Mitte Jänner. Jetzt haben wir im Zuge der Kautionsrückzahlung ein Schreiben bekommen, dass die Miete rückwirkend für 2020 und 2021 um 3 % erhöht wird.
Ich weiß, dass im privaten Bereich es zulässig ist, rückwirkend bis zu 3 Jahre die Miete zu erhöhen zum Zwecke der Wertsicherung, sofern eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ist.
Aber gilt das auch, wenn gar kein Mietverhältnis mehr besteht?
Ich finde das grad so frech, die Wohnung ist nun sogar zu einem günstigeren Mietpreis inseriert als wir bezahlt haben und uns drücken sie nachträglich eine Erhöhung zur Wertsicherung auf?!