Ja, deshalb haben wir damals letztlich einen Rassehund gekauft, weil wir keinen Hund aus dem Tierschutz bekommen haben ohne die Eigentumsvorbehaltsklausel. Wir hätten sogar einen Hund schon in der Auswahl gehabt, der eine Behinderung in der Schulter hatte und wo man absehen konnte, dass dieser Hund kostenintensive Behandlung braucht. Durften wir nicht übernehmen.
Die Eigentumvorbehaltsklausel die einige Orgas in den Vertrag schreiben hat rechtlich eigentlich keine Handhabe. Aber den meisten Vereinen geht es um das Wohl der Tiere.
Hat aber mit dem Pflegehund aber nichts zu tun.
Der Pflegehund wurde von der Pflegestelle nicht mittels Schutzgebühr bezahlt. Ergo gehört er der Pflegestelle nicht.