Die Unterschlagung und das Strafmaß dafür ist in § 246 StGB geregelt.
danke.
Wie ich vermutet habe...
das wird härter bestraft.
Unglaublich.
Die Unterschlagung und das Strafmaß dafür ist in § 246 StGB geregelt.
danke.
Wie ich vermutet habe...
das wird härter bestraft.
Unglaublich.
Ja, für mich hört sich das auch absolut unglaublich an. Aber so ist unser Rechtssystem. Klar, sie hat gegen das TschG verstoßen, aber wenn man bedenkt, dass auch andere Personen, die Hunde gequält und getötet haben mit einer Bewährungsstrafe davonkommen, kann man davon ausgehen, dass das Aussetzen noch geringer bestraft wird. Es heißt ja auch nur, dass es mit einer Geldstrafe bis zu 25.000€ bestraft werden kann. Für das Töten eines Tieres kann man mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe belangt werden, ist m.W. aber bisher noch nie geschehen.
interessant wäre nun zu wissen, was für ein Strafmaß erfolgt bei Fundunterschlagung. Das wird wahrscheinlich härter bestraft als Tierquälerei.
@lololein: ja, ich fürchte das es so aussieht. hatte das eben auch noch gefunden - auf einer anderen Seite.
es ist wirklich unglaublich
Es wurde vom Besitzer bestätigt und nun bereut.
Hallo zusammen,
weiß jemand wie sich die Rechtslage verhält, wenn jemand seinen Hund aussetzt und ein paar Tage später diesen, nachdem er eingefangen wurde, zurückfordert? Muss er vom Tierheim zurückgegeben werden?
Wenn jemand etwas weiß, wäre es nett, wenn Ihr mir dazu entsprechende Links mitteilen könntet (Urteile, oder Gesetztestexte,l?)
Vielen lieben Dank im voraus.
Lieben Gruß
Summerson