Beiträge von sara

    Ui, Patrick, diesmal war es wohl was besonderes...

    Es gab nämlich Kuchen, von mir höchstpersönlich gebacken! :D


    Ich finde diese entspannte Atmosphäre dort auch einfach klasse.
    Es darf gebuddelt werden, gewälzt, gerannt, geknurrt, geplanscht, gesprungen.... einfach mal ein Tag FÜR die Hunde. :)

    Es war mal wieder ein sehr schönes Treffen - das Wetter war wie bestellt! :D

    Schade, dass Du nicht da warst, Patrick!

    Hier folgen ein paar Bilderchen:


    Paula, Rauhaar-Podenco


    Ein unglaublich süßer Galgo, leider weiß ich seinen Namen nicht


    Die hübsche Lily


    Genießerblick


    Eine Galga mit einem wirklich schicken Halsband


    Huch, wo wälzt Du Dich denn da?


    Mr. Higgins, Greyhound, ein absoluter Traumhund!! :herzen2:


    Eine unglaublich süße (aber leider auch unglaublich übergewichtige) Rotti-Dame


    Nochmal Mr. Higgins


    Ein Galgo-Opa


    Mal zwischendurch etwas handfesteres ;D


    Die Sonne war aber auch wirklich zum genießen...


    ... auch im Kollektiv


    Greyhounds, Galgos, Whippets - alle waren dabei


    Und last but not least, der wunderhübsche Dobby! :herzen3:

    Bis zum nächsten Mal! :winken:

    Kay, wo holst Du Dein Fleisch? Gibt es in HD einen "Bio-Schlachter"?


    Ich gebe für Bio-Produkte grds. auch gerne mehr Geld aus. Aber Bio ist nicht gleich Bio! ;)

    Wieviel "mehr" würden die Sachen denn kosten? Und welche Bio-Standards (Bioland, Neuland, Demeter oder die EG-Bio-Richtlinien?) wurden der Zertifizierung zugrundegelegt?

    LG, Caro

    Huhu! :winken:

    In dem Kaufvertrag ist kein Eigentumsvorbehalt der Verkäuferin vereinbart.
    Also ist das Eigentum mit Übergabe des Hundes an Dich übergegangen.

    Dann kann sie ihn auch nicht ohne weiteres zurückfordern, wenn tatsächlich nichts weiter vorgefallen ist!

    Dennoch würde ich mich an Deiner Stelle an einen Anwalt wenden!

    Viel Erfolg,

    LG, Caro

    Huhu!

    Ich habe dieses Urteil natürlich auch mit großem Interesse gelesen - und zwar vollständig! Ich denke, das sollte mal einige tun, bevor hier irgendwelche Schlüsse daraus gezogen werden. ;)


    Dieser Fall hatte einige Besonderheiten: zum einen, dass die Dame schon recht alt ist (78 Jahre!); und zum anderen, dass es sich um einen großen Schäferhund gehandelt hat, der sich zumindest "unkontrolliert" genähert hat - was auch immer darunter zu verstehen ist!

    Auslöser für die Tierhalterhaftung ist die Verwirklichung einer sog. "tierspezifischen Gefahr" - und das war hier eben dieses unkontrollierte Annähern, das gerade bei älteren oder auch ganz jungen Menschen eben zu einer solchen Schreckreaktion führen kann, und besonders bei einem älteren Menschen kann es da schon mal vorkommen, dass er hierbei, zB beim schnellen Abbremsen oä, vom Fahrrad stürzt.


    Dieser Fall ist aufgrund dieser Besonderheiten eben kein Präzedenzfall. Außerdem sind wir hier nicht im Amiland ;) - und im deutschen Rechtssystem gibt es grundsätzlich keine Präjudizienrechtsprechung!


    Ich persönlich finde dieses Urteil auch nicht ganz gelungen.
    Dennoch kann man daraus keine verallgemeinernden Schlüsse ziehen, schon gar nicht folgt hieraus eine allgemeine Schadensersatzpflicht bei bloßen Belästigungen!

    Das einzige, was man daraus lernen kann, ist, wie wichtig eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist! ;)

    LG, Caro