Cindy, ich widerspreche Dir ja nur ungern. ![]()
Aber zum einen könnten "irgendwelche militanten Tierschützer" überhaupt nicht ohne weiteres gegen eine vermeintlich rechtswidrige Kastration klagen, da kein eigenes Recht von ihnen verletzt wurde.
Die Verbandsklage ist im deutschen Tierschutzrecht nicht zulässig, auch wenn der Tierschutzbund derzeit darauf hinarbeitet.
Außerdem würde es wohl schwierig, wenn nicht sogar unmöglich sein, die Rechtswidrigkeit einer Kastration nachzuweisen.
Zum anderen habe ich in dem oben genannten Thread meine Auffassung zum § 6 I 2 Nr. 5 TSchG erläutert. Zu diesem Schluss bin ich nicht aufgrund Wunschdenkens gelangt, sondern anhand einer Auslegung des § 6 I 2 Nr. 5 TSchG nach juristischen Grundregeln. Bevor ich mich damit näher befasst habe, war ich übrigens auch anderer Ansicht, eben weil § 6 TSchG äußerst ungeschickt formuliert ist.
Stichhaltige Gegenargumente habe ich bisher übrigens nicht gehört, bin dafür aber immer offen! ![]()
Schließlich ist dies nicht meine subjektive Meinung, sondern es gibt "immerhin" zwei rechtskräftige Urteile (siehe auch in og Thread), die besagen, dass eine Kastration ohne medizinische Indikation grundsätzlich nicht zulässig ist, und dass die Ausnahme der "Verhinderung der unkontrollierten Vermehrung" je nach Einzelfall beurteilt werden muss, und ggf auch mit anderen Mitteln als einer Kastration erreicht werden kann.
Soooo, genug OT.
Liebe Grüße, Caro
