ZitatAlles anzeigen* HH geht mit Hund über wiese - Hund pullert hin - gibt Ordnungsgeld,
von wegen "Naturschutzgebiet", während Leute die da Zelten/ Grillen,
nix passiert die Müll produzieren (hier im forum schon gelesen)
* Hund wird mit Steinen beworfen, Hund wehrt sich - wer hat die Arsch-
karte ? der HH.
* Einbrecher bricht ein, wird von Hund gebissen u. kriegt Schmerzensgeld.
DU als HH hast die Arschkarte !HALLO ?? Wo leben wir denn ?! DAS meinte ich mit Arschkarte haben.
Hm, ich weiß nicht, wo Du lebst ;), aber bei uns ist das nicht so.
Bei uns müssen sich alle an die Regeln halten, Hundehalter und begeisterte Outdoor-Grill-Fans.
Wenn ein Hund derart provoziert wird, und beißt, müssen sich die Steinewerfer vermutlich ein Mitverschulden zurechnen lassen, das ihren Schadensersatzanspruch auf Null zurückdrängt.
Gleiches gilt für den Einbrecher, zumindest wenn man sich die Mühe gemacht hat, ihn zB mit einem Schild vor dem Hund zu warnen. ![]()
Auch wenn man als Hundehalter viele Pflichten hat, sollte man sich nicht in eine vermeintliche "Opferrolle" drängen lassen.
Die Gefährdungshaftung für Hundehalter hat meiner Meinung nach durchaus ihre Daseinsberechtigung, und aufgrund der Möglichkeit der Anrechnung eines Mitverschuldens des Geschädigten gelangt man letztendlich zu sachgerechten Ergebnissen.
LG, Caro