Beiträge von Hektorine

    Aus moralischer Sicht macht das sicherlich einen Unterschied. Aber für die verstorbene Person ist es völlig egal.

    Denkst du? Wir können keinen toten Menschen mehr befragen.

    Aber für einen Menschen, der schwer verletzt ist, mitbekommt, dass sein Leben evtl. enden wird, macht es sicher einen Unterschied, ob jemand neben ihm sagt, alles gut, Rettungsfahrzeug kommt gleich, oder ob ein Hund ihm in der Kehle hängt und ein anderer ihm die Schädelhaut abzieht.

    ... ich weiß jetzt gar nicht, wie ich das am besten formulieren soll, dass es nicht polemisch klingt... ich geh dann besser auf den Balkon zum Rauchen.

    aber man kann doch nicht ernsthaft gleichstellen wollen, ob ein Tier einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht oder ob das Tier einen Menschen tot beißt?

    Das Gericht bestraft den Halter, nicht das Tier. Es stellt sich allein die Frage, welchen Anteil der Halter am entstandenen Schaden hat und welchem Vorwurf ihm zu machen ist.

    Ich finde das Gerichtsurteil angemessen, darum gehts mit nicht.

    Ich kann es nur nicht fassen, dass hier geschrieben wird, dass es jedem mal passieren kann, dass man seinen Hund nicht mehr kontrollieren kann (das verstehe ich) und dass es doch dann auch passieren kann, dass der Hund einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht, wäre ja doch das selbe "Ergebnis - toter Mensch."

    Mir gehts jetzt primär nicht um die Schuldfrage, aber es ist doch ein gewaltiger Unterschied, ob ein Mensch in einem Verkehrsunfall verletzt wird und stirbt oder von Tieren solange gebissen wird, bis er verblutet.

    ok, da weiß jetzt echt nicht mehr was ich sagen soll :omg:

    Aus dieser Diskussion sollte ich mich raushalten.

    Mache ich auch gleich wieder.

    Nur anmerken will ich doch:

    Grad der Fahrlässgkeit ist ein Unterschied, versicherungsrechtlich und auch strafrechtlich.

    aber man kann doch nicht ernsthaft gleichstellen wollen, ob ein Tier einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht oder ob das Tier einen Menschen tot beißt?

    "dann war das Bewerfen der Hunde mit Steinen durch die Nachbarin von den Haltern frei erfunden."

    Ja das hat wohl die Angeklagte schon vor dem Prozess klargestellt, dass das falsch ist.

    Da hat vermutlich irgendeine Person von der Fraktion "nein niemals machen Hunde sowas, da muss das Opfer selber schuld sein" Gerüchte in die Welt gesetzt :lepra: :fear:

    Bzgl. des Vorwurfs des "scharf machens" scheint es so zu sein, dass die Angeklagte eingeräumt hat, die Hunde nicht scharf gemacht, aber entsprechend trainiert zu haben.

    sie wurde sicher während der Verhandlung gefragt, ob sie mit ihren Hunden den in Ö heftig kritisierten Schutzhundesport betreibt (mit Ärmel beißen, mir fällt der Begriff gerade nicht ein). Darauf bezieht sich dieser Satz, vermute ich.

    In diesem Artikel steht:

    "Der Anwalt der Hinterbliebenen - der Witwer und der Sohn der Getöteten waren im Gericht - betonte: "Es ist nicht vorstellbar, was die Familie durchmachen musste und was das Opfer gefühlt hat, als ihr ihr Leben Stück für Stück herausgerissen wurde." Deshalb wurde jeweils ein Teilschmerzensgeld von 20.000 Euro für die beiden eingefordert und auch anerkannt. Alles weiter wolle man außergerichtlich regeln."

    Das und der sofortige Verzicht auf Rechtsmittel klingt, als hätten sich alle Parteien (die Angeklagte, die Angehörigen des Opfers und die Staatsanwaltschaft) vor dem Prozess verständigt, dass es keine Schlammschlacht geben soll.

    Ich finde das gut.