Grundsätzlich geht es mir auch nur um die Regelung, ob das Kind, nur weil es 18 ist, das Geld ablehnen kann um Papa einen Gefallen zu tun.
Das kann das Kind nach meinem Kenntnisstand nicht, solange es beim anderen Elternteil lebt und noch Schülerin bzw. in Erstausbildung ist. Denn solange besteht der gesetzliche Unterhaltsanspruch.
In diesem Fall: Die Mutter erfüllt den Unterhaltsanspruch durch die "Naturalien", also Obdach, Essen etc. Der Vater muss ihn in Form von Geld nach der Düsseldorfer Tabelle erfüllen.
Wie so oft heißt, wo kein Kläger da kein Richter. Also wenn alle drei Beteiligten (Kind, Mutter, Vater) stillschweigend akzeptieren, dass Vater seinen Beitrag nicht leistet, dann wird sich, wenn das Kind volljährig ist, keine Behörde darum kümmern.
Ich kanns noch dreimal schreiben: Wenn die Mutter es nicht gut findet, dass der Vater nicht mehr zahlt, weil das Kind sagt, sie will Vaters Geld nicht mehr, dann Jugendamt anrufen und fragen, was zu tun ist.
Vielleicht wird das Jugendamt auch den Vater anschreiben, weil er seine Unterhaltspflicht nicht erfüllt, ohne dass die Mutter extra einen Antrag etc. stellen muss. Aber das müsst ihr einfach beim Jugendamt klären. Wenn die nichts davon wissen, dann können die auch nichts in die Wege leiten.