Beiträge von Hektorine

    Grundsätzlich geht es mir auch nur um die Regelung, ob das Kind, nur weil es 18 ist, das Geld ablehnen kann um Papa einen Gefallen zu tun.

    Das kann das Kind nach meinem Kenntnisstand nicht, solange es beim anderen Elternteil lebt und noch Schülerin bzw. in Erstausbildung ist. Denn solange besteht der gesetzliche Unterhaltsanspruch.

    In diesem Fall: Die Mutter erfüllt den Unterhaltsanspruch durch die "Naturalien", also Obdach, Essen etc. Der Vater muss ihn in Form von Geld nach der Düsseldorfer Tabelle erfüllen.

    Wie so oft heißt, wo kein Kläger da kein Richter. Also wenn alle drei Beteiligten (Kind, Mutter, Vater) stillschweigend akzeptieren, dass Vater seinen Beitrag nicht leistet, dann wird sich, wenn das Kind volljährig ist, keine Behörde darum kümmern.

    Ich kanns noch dreimal schreiben: Wenn die Mutter es nicht gut findet, dass der Vater nicht mehr zahlt, weil das Kind sagt, sie will Vaters Geld nicht mehr, dann Jugendamt anrufen und fragen, was zu tun ist.

    Vielleicht wird das Jugendamt auch den Vater anschreiben, weil er seine Unterhaltspflicht nicht erfüllt, ohne dass die Mutter extra einen Antrag etc. stellen muss. Aber das müsst ihr einfach beim Jugendamt klären. Wenn die nichts davon wissen, dann können die auch nichts in die Wege leiten.

    OK, danke euch. Ich gebe das mal weiter. Ich hatte gehofft, dass es da eine gesetzliche Regelung gibt, also z. B. Wenn das Kind noch zu Hause wohnt oder so.

    Meine Freundin ist ziemlich fertig, weil die Situation sie so mitnimmt. Sie verdient gut, aber ohne den Unterhalt hätte sie den Führerschein für die Tochter wohl nicht so einfach bezahlen können. Aber die Tochter hätte lieber darauf verzichtet, wenn Papa dadurch keinen Unterhalt hätte zahlen müssen. Papa zahlt nach Düsseldorfer Tabelle bzw. wurde das letztes Jahr erst neu berechnet vom Jugendamt.

    Es gibt schon eine gesetzliche Regelung. Auf den gesetzlichen Kindesunterhalt kann ein Kind nicht verzichten, solange es noch in Ausbildung/Schule ist, meines Wissens.

    Und (Halbwissen meinerseits) den Unterhalt bekommt das Elternteil, bei dem das Kind lebt, da der Elternteil ja die Lebenskosten bezahlt.

    Wenn die Berechnung vom Jugendamt letztes Jahr erst neu erfolgt ist, dann ist der Betrag ja klar. Dann soll die Mutter einfach beim Jugendamt anrufen (oder du rufst in ihrem Auftrag an) und den Sachverhalt schildern und dann sagt das Jugendamt, wie es rechtlich aussieht und ggf. was die Mutter tun soll (Antrag stellen etc.)

    Ich denke, dass das kein Einzelfall ist.

    Also bei Irma, da fand ich von den Eltern toll, dass sie vom Foto des verstorbenen Hund so ein schönes Drückekissen für die kleine Tochter gemacht haben.

    Aber ich mache mir Sorgen, ob sie der kleinen Tochter auch begreiflich machen können, dass der neue Welpe Irma nicht so ist (noch nicht so geduldig und verträglich sein kann) wie der verstorbene Hund. Also dass die Tochter Irma nicht so an sich drücken darf usw.

    Und als die Mutter den Welpen auf dem Arm hatte und die Tochter ihr Gesicht an den Welpen drückte, das ist doch gefährlich oder sehe ich das falsch?

    Also der 18jährige Mensch will, dass nun die Mutter allein für den Unterhalt der Tochter aufkommt?

    Ich denke, da sollte sich die Mutter an das Jugendamt wenden (die sind glaube ich nach wie vor für Unterhaltsansprüche von Kindern zuständig).

    Wenn die Tochter finanziell für sich selber sorgen kann, dann kann sie natürlich auf das Geld des Vaters verzichten. Aber sobald sie anderweitig finanzielle Unterstützung beantragen will (Bafög etc.) oder nur noch von der Mutter will, dann geht klar der gesetzliche Unterhaltsanspruch an beide Elternteile vor.

    oh, beim Mischlingswelpen gibt es ein riesiges offenes Schuhregal im Schlafzimmer, die wissen was ein Welpe gerne hat :applaus:

    wir haben zwei Welpen mit offenem Schuhregal groß gezogen - ohne Verluste.

    Die haben das Regel nicht einmal ausgeräumt?

    In meiner früheren Wohnung (2-Parteien-Haus) hatten die Nachbarn ihre Schuhe im Treppenhaus. Mein damaliger Kater hat jedesmal, wenn er mir ins Treppenhaus entwischt ist, seine Nase in die Joggingschuhe des Nachbarn gesteckt. Einmal sogar den ganzen Kopf und steckte dann fest :lol:

    Wie würdet ihr euch verhalten?
    Ich weiß, dass ich vertraglich genaugenommen dran gebunden bin, ihn dorthin zurückzubringen, aber da sich ja nie wieder jemand für Karl interessiert hat, frage ich mich, inwiefern das überhaupt nachverfolgt würde? Sollte ich dann vielleicht doch privat inserieren? Das Vet.-Amt wäre ja so oder so involviert und da ich nicht vorhabe, ihn von heute auf morgen "loswerden" zu wollen, könnte ich nach dem perfekten Zuhause für ihn suchen.

    Durch den Vertrag mit dem Tierheim würde ich mich nicht daran hindern lassen, den Hund ohne das Tierheim zu vermitteln.

    Aber wenn du deinen Karl privat inserierst, dann kann es doch auch passieren, dass du meinst, dass du das perfekte Zuhause gefunden hast, und der neue Halter den Hund dann doch nicht so behandelt, wie du es dir wünschen würdest.
    Ich würde sogar vermuten, dass sich auf dein Inserat Personen melden, die vom Tierheim keinen Hund bekommen und die sich von der Rassenmischung angezogen fühlen. Und da fände ich es schon ziemlich schwierig zu beurteilen, welcher Interessent der perfekte neue Besitzer für Karl wäre.

    Das Vet.-Amt wäre ja so oder so involviert

    Wieso wäre das Vet-Amt sowieso involviert? Wegen der Rassenkombi oder ist Karl als "gefährlicher Hund" wegen eines Vorfalls aktenkundig?

    Aufgrund seiner Gefährlichkeit darf ich ihn ja eigentlich nicht privat inserieren.

    Wenn es verboten ist, dass du ihn privat vermittelst, dann würde ich das auch nicht machen.

    Und wenn sich keine seriöse Tierschutzstelle findet für die Vermittlung, dann bleibt eigentlich nur das Tierheim, von dem du Karl hast, so schwer dir das auch fällt.

    Ein Gedanke noch: Hast du bei den Tierschutzstellen, die du bereits gefragt hast, angegeben dass Karl bis zur Vermittlung bei dir bleiben kann? Denn ich glaube das könnte schon einen Unterschied machen, wenn diese keine Pflegestelle bis zu Karls Vermittlung organisieren muss.