"Sie gibt zu, dass die andere Hundehalterin ihr zugerufen habe, sie solle ihren Hund an die Leine nehmen. Sie habe darauf geantwortet, sie nehme den Hund an die Leine, wann es ihr passe."
.... da krieg ich echt Puls.
Interessant ist auch der Freispruch bzgl. der nicht genügenden Beaufsichtigung - das ist doch praktisch ein Freibrief für "uups, mein Hund hört nicht, wenn ich rufe".
Dazu muss man - in der Schweiz wird es nicht anders sein als in D - wieder unterscheiden, das war ein Strafprozess. So wie das herauslese, ist ungeklärt, welcher Hund die HH des kleineren Hundes gebissen hat. Und deswegen wurde die HH des großen Hundes freigesprochen.
Ich kann mir vorstellen, dass im Bereich Ordungsamt da durchaus noch was folgen kann.