Ich habe eine Frage und würde mich freuen, wenn ihr sie mir beantworten würdet:
In der GOT steht:
ZitatAlles anzeigen§ 2
Gebührenhöhe
(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich,
soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Ein-
fachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Ge-
bühr ist innerhalb dieses Rahmens nach billigem Er-
messen und unter Berücksichtigung der besonderen
Umstände des Einzelfalles zu bestimmen, insbeson-
dere unter Berücksichtigung
1. der Schwierigkeit der Leistungen,
2. des Zeitaufwandes,
3. des Zeitpunktes des Erbringens der Leistungen,
4. des Wertes des Tieres und
5. der örtlichen Verhältnisse.
Was ist mit der örtlichen Verhältnisse gemeint?
Die allgemeine Preisstruktur am Praxissitz? Also Immobilienpreise sehr teuer, daher 2fache Gebühr erlaubt?