Ist die Orga (der Züchter) Eigentümer, KANN er tatsächlich entscheiden, ob und wann geimpft wird, ob kastriert wird etc.
Ist er vertraglich NICHT mehr der Eigentümer und das Eigentum ging mit Kauf an den Käufer über, ist dieser ganz alleine verantwortlich, kann über Impfungen, Kastrationen, Fütterung, Behandlungen.... selber entscheiden. Erst DANN sind Vertragsklauseln, die anderes wollen, nicht verbindlich und können ignoriert werden.
Wenn das so ist und unanfechtbar (bin keine Juristin), dann gebe ich Dir Recht.
So einen Vertrag würde ich aber nicht unterschreiben, denn dann hat die Tierschutzorganisation kein Vertrauen in meine Hundehaltungs-Fähigkeiten, hat somit auch mein Vertrauen und meine Unterstützung nicht verdient.
Bei der Zuchtmiete ist Vertrauen (u.a. auf die Sachkenntnis der züchtenden Person) aber unabdingbar.
L. G.