Das mit den 14 Jahren stimmt so nicht ganz. Das ist meist die Grenze, die Versicherungen generell ziehen, in der (durchaus berechtigten) Annahme, daß ein Kind unter 14 deinen Hund nicht wirklich beherrschen kann. Das bedeutet, daß die nicht zahlen (müssen), auch wenn der Schaden generell abgedeckt wäre, wenn ein unter 14jähriger den Hund spazierengeführt hatte. Steht oft in den Vertragsbedingungen mit drin so.
In der Realität, wenn echt was passiert ist, wird aber immer betrachtet, ob das Kräfteverhältis angemessen war. Also wenn ne 8jährige mit Neufundländer unterwegs war, wirds eng.... Eine 12jährige mit Chihuahua dürfte keine Probleme machen, einfach weils körperlich beherrschbar ist und somit nicht so ganz 1000% verantwortungslos, die zusammen losziehen zu lassen.
Offiziell verboten ist es aber nirgendwo, daß man unter 14 keinen Hund mitführen darf. Ist mir zumindest nicht bekannt. Also der Punkt wird nicht ziehen - da müßten schon andre Punkte zB aus Hundeverordnungen nicht erfüllt werden oder so, damit man was dagegen tun kann.