Scheinbar nicht - es ist gesetzlich verankert, dass die Jäger so viel schießen MÜSSEN - massgeblich durch den BUND initiiert
Grundsatz „Wald vor Wild“
Aufgrund der umfassenden Bedeutung unserer Wälder wird das Hegeziel im sogenannten „Waldverjüngungsziel“ noch weiter konkretisiert. Demnach soll die Bejagung insbesondere die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen. Dabei geht es nicht um einen Wald ohne Wild, vielmehr soll eine Waldverjüngung auch ohne Zäune oder anderweitige teure Schutzmaßnahmen möglich sein. Das Ziel der Waldverjüngung ohne Zaun kann aber nur erreicht werden, wenn die Waldverjüngung nicht durch zu hohe Wildbestände im Wachstum beeinträchtigt wird. Angepasste Wildbestände sind für das Aufwachsen der jungen Wälder, vor allem standortgerechter und möglichst naturnaher Mischwälder, eine Grundvoraussetzung.
Diesem Ziel trägt auch der Grundsatz „Wald vor Wild“ Rechnung, der 2005 im Waldgesetz für Bayern verankert wurde.
Bei uns im Wald werden junge Bäume vor verbiss geschützt.
Der NABU fordert, dass solche Schutzmaßnahmen überflüssig sein müssen
Hier finden sich Gerichtsurteile BGH / LVG etc
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