Beiträge von hasilein75

    Die Rahmenbedingungen für die Bekämpfung der MKS im Jahr 2001

    7. Die starke Zunahme des Nutztierbestands und der Besatzdichte in einigen Gebieten der EU zusammen mit den zunehmenden Tiertransporten und dem verstärkten Handel zwischen der EU und Drittländern in den letzten Jahrzehnten erhöhten die Gefahr der Infektion großer Tierpopulationen in der EU und entsprechend hoher Verluste für die Wirtschaft und Kosten für die öffentliche Hand aufgrund der notwendigen Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen und der Erstattungen. Die Beihilfemechanismen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik in der EU fördern einen intensiven Transport von und Handel mit MKS-empfänglichen Tieren im Binnenmarkt und damit die Verschleppung von Tierseuchen, ohne dass dem eine entsprechende Ausweitung der Kontrollen und der Veterinärsysteme, der Forschung im Bereich der Impfstoffe und moderner Testausrüstungen gegenübersteht.

    8. Mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union verfolgten eine Strategie der generellen Impfung aller Rinder, bevor die Europäische Union im Jahr 1991 beschloss, zur derzeitigen Strategie der Keulung überzugehen.

    9 Die EU verbietet seit 1992, in Änderung der bis dahin in den meisten Mitgliedsländern geübten Praxis, die prophylaktische Impfung gegen MKS. Ausgehend von diesem Verbot verfolgt sie auch im Fall eines MKS-Ausbruchs grundsätzlich eine Politik des "Nicht-Impfens". Die Politik des "Nicht-Impfens" ist an den handelspolitischen Empfehlungen des Internationalen Tierseuchenamtes (Office International des Epizooties - OIE) orientiert. Dieses legte die Voraussetzungen und Folgen von Notimpfungen bei einem MKS-Ausbruch zumindest zur Zeit der Krise 2001 unzureichend fest. Die OIE-Empfehlungen enthielten übermäßig lange Fristen zur Wiedererlangung des für den Handel so wichtigen Status "MKS-frei", wenn im Fall eines Ausbruchs Notimpfungen (Schutzimpfungen ) vorgenommen wurden, und trug dem wissenschaftlichen Stand im Hinblick auf Tests zur Unterscheidung geimpfter von infizierten Tieren nicht Rechnung.

    10. Darüber hinaus gab es im Rahmen des OIE kein schnelles Verfahren zur Einrichtung anerkannter MKS-freier Zonen auf dem Gebiet des Landes, in dem Ausbrüche festgestellt wurden und das eine MKS-Infektionszone festgelegt hat. Die Feststellung einer MKS-freien Zone hätte nur mit erheblicher Zeitverzögerung erfolgen können und deshalb erschien jede Regionalisierung, insbesondere im Zusammenhang mit Notimpfungen, nicht attraktiv.

    11. Die bisherige EU-Politik im Fall eines MKS-Ausbruchs war dementsprechend darauf ausgerichtet, die infizierte Herde sowie diejenigen MKS-empfänglichen Tiere zu keulen, die mit der Infektionsquelle oder infizierten Vektoren in Berührung gekommen waren oder erwiesenermaßen auf andere Weise infiziert wurden ("stamping out"-Politik). Notimpfungen sollten grundsätzlich vermieden werden und nur - auf Antrag des betroffenen Mitgliedstaates - im Fall eines großen Ausbruchs ausnahmsweise möglich sein. Diese Politik kann nach den Erfahrungen mit der MKS im Jahr 2001 nicht in ihrer gegenwärtigen Form fortgeführt werden.

    12. Die MKS-Krise 2001 hat in den betroffenen Gebieten zu traumatischen Erfahrungen geführt. Die Politik der EU und der Mitgliedstaaten muss deshalb künftig bei der Festlegung der Bekämpfungsstrategien und -methoden die sozialen und psychologischen Auswirkungen auf die Bevölkerung sowie die Auswirkungen auf nichtlandwirtschaftliche Wirtschaftsbereiche, wie den Tourismus, in den von einem großen MKS-Ausbruch betroffenen Gebieten berücksichtigen. Bisher stellte die Politik des grundsätzlichen "Nicht-Impfens" die handelspolitischen Aspekte unangemessen in den Vordergrund.

    Quelle https://www.europarl.europa.eu/doceo/document…E.html?redirect

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    Zur Notimpfung

    MKS Verordnung https://www.gesetze-im-internet.de/mkseuchv_2005/…04BJNG000202124