Beiträge von tibtab88

    Hallo zusammen,


    ich wollte mal fragen, ob ihr auch schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Folgende Situation hat sich letzte Woche ergeben:
    meine Hündin und ich waren in der MiPa unterwegs und gerade wieder zurück auf dem Firmengelände angekommen. Eine Frau kommt uns mit zwei Hunden entgegen, ich kenne einen der Hunde, es klappt mit meiner Hündin. Alle Hunde sind an der Leine, die Hündin, die ich schon kenne, steigt ins Auto. Senta und die andere Hündin (wohl Labbi, aber recht groß), eine ruhige 13-jährige, beschnuppern sich und Senta fängt aus, für mich, unersichtlichem Grund an, nach ihr zu schnappen. Sie erwischt ihr Ohr und hat ihr ein nettes Loch hineingebissen.


    Die andere Hündin hat sich nicht gewehrt, es ging also alles von Senta aus. Weswegen darüber lässt sich spekulieren, ich kann es mir nicht erklären, habe sie aber auch erst ein paar Monate und kann offensichtlich nicht meine Hand für sie ins Feuer legen.


    Ich habe natürlich gleich zugesagt, sämtliche entstehende Kosten zu übernehmen, man kann der anderen Hündin absolut nicht vorwerfen, dass sie Senta provoziert hat.
    So, ein paar Tage später kam die Tierarzt-Rechnung von der, sehr netten und verständisvollen, Dame: knapp über 100 EUR.
    Ich habe bezahlt, damit das erstmal vom Tisch ist und habe es meiner Hundehaftpflicht gemeldet. Dort habe ich 80 EUR Selbstbeteiligung, insofern ist es nicht die Welt, was ich wiederbekommen hätte, aber immerhin.
    Ich reiche also alles ein und bekomme wenige Tage später einen Bescheid mit folgender Aussage:


    Es gibt eine Tiergefahr, die ich im Schadensfall beim Aufeinandertreffen von Tieren verwirklicht. Insofern muss auch der Tierhalter nicht schuldhaft sein. Diese Tiergefahr gilt sowohl für meinen als auch für den geschädigten Hund.
    "Beide angeleinten Hunde gelangten zueinander und beschnüffelten sich, so dass die Tiergefahr beider Hunde auch gleichermaßen wirksam geworden ist. Hierbei ist unerheblich, ob bei dem Vorfall beide Hunde oder nur einer verletzt wurde. In Fällen wie diesem wird üblicherweise von einer mithaftenden Tiergefahr in Höhe von 50% ausgegangen. Diese ist vom Halter des geschädigten Hundes zu tragen und ist sein Eigenanteil am Schaden."


    Dementsprechend beläuft sich mein Anteil auf nur gut 50 EUR der Rechnung. Da das unter der Selbstbeteiligungsgrenze liegt, bekomme ich nichts wieder und der Fall ist für die Agila abgeschlossen.


    Ich will wegen der 20 EUR nicht rummachen, aber wenn ich jetzt zu der Besitzerin zurückgehen würde um zu sagen, ach übrigens, Ihr Hund hatte auch Schuld, Sie müssen die Hälfte bezahlen....das ist doch, ganz rational gesehen, Schwachsinn! Das werde ich ihr auf keinen Fall antun!
    Bei unangeleinten Hunden kann ich das ja verstehen, aber bei angeleinten Hunden..


    Nun meine Frage: kennt ihr vergleichbare Fälle und hat irgendjemand in dem Fall schon mal Widerspruch eingelegt?


    Sorry für den Roman! Freue mich auf eure Rückmeldungen.


    Liebe Grüße, tibtab