Hallo, ich hab mal eine etwas andere Frage -ist vielleicht auch eine blöde frage, aber ich bin da gerade ziemlich unsicher-, weiß auch nicht genau, ob's hier rein passt aber hat ja mit Fotografie zu tun...
Ich Fotografiere momentan gerne immer wieder mal die Hunde in unserem Garten, weil inzwischen alles schön blüht.
Das "Problem" ist, das die beiden "Schönen" bepflanzten Seiten zu den Gärten der Nachbarn hin liegen. Die Gärten sind durch einen niedrigen Maschendrahtzaun getrennt.
Man könnte also auch meinen, ich würde in die Nachbargärten Fotografieren... 
Irgendwie hab ich da inzwischen immer ein mulmiges Gefühl wenn ich knipse..
Ich versuche schon, nur Fotos zu machen, wenn niemand in den Gärten sitzt..
Die eine Nachbarin hat letztes Jahr einen Sichtschutz angebracht, der liegt halt in der Ecke in der ich am liebsten Fotografiere. Also der stört mich natürlich absolut nicht, finde es sogar angenehmer. Habe aber die Vermutung dass es eben auch daran liegt, das ich da so oft Fotos gemacht habe.. 
Wie ist das rechtlich? Darf ich in meinem Garten Fotografieren, auch wenn der Nachbargarten dann auf dem Foto 'zu sehen' ist?
Müsste ich aufhören, an der Stelle zu Fotografieren wenn sie sagt, sie will das nicht?
Also der Garten ist natürlich nur verschwommen sichtbar, aber trotzdem... das wissen die Nachbarn ja nicht...
