Ja sicher fallen jagende Hunde eh schon unter ein GEsetz und dennoch bedarf es dieser Regelung denn das bedeutet hier zum Beispiel, wo es keine Leinenpflicht gibt, das Hunde tatsächlich endlich mal unter Kontrolle ihrer Besitzer sind, wenn nicht hagelt es doppelt.
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei – auch das nds. Hundegesetz sieht schon vor, dass ein Hund jederzeit (!) unter der Kontrolle seines Besitzers stehen muss. Ohne Ausnahme, das ganze Jahr über, an der Leine und im Freilauf. Man braucht keine Leinenpflicht in der BuS, wenn das vernünftig kontrolliert würde.
Und nein, es "hagelt auch nicht doppelt". Man kann jemanden, der sich falsch verhält, nicht für das gleiche Verhalten zweimal bestrafen. D.h. wenn jemand mit wilderndem/unkontrolliertem Hund erwischt wird, wird er nur nach einem Paragraphen bestraft. Alles andere wäre rechtswidrig. Die Gängelung von HH durch flächendeckenden Leinenzwang ist also völlig sinnfrei.
Es gibt diese Regel, sie hat ihre berechtigung
Ach ehrlich? Hast du dazu mal konkrete Zahlen? Also z.B. eine Vergleichsstudie?
Ich wohne im südlichen Zipfel Niedersachsens und
kann während der BuS am Wochenende und an meinem freien Tag in der Woche nach Thüringen oder Hessen fahren, wenn ich Lust auf eine große Runde mit Hunden im Freilauf habe. Was sich mir dabei nicht erschließt: Direkt vor meiner Haustür sind meine Hunde eine so große Gefahr für das Wild, dass sie monatelang an der Leine laufen müssen – aber 15km weiter ist das plötzlich kein Problem mehr?
Wo hat die BuS da ihre Berechtigung, wenn es doch in anderen Bundesländern ganz offensichtlich auch ohne geht?
Warum gibt es wohl diese Anleinpflicht? Weil zu oft Wild und Nachwuchs gehetzt und getötet wurde.
Auch hier: Hast du dazu mal eine konkrete Quelle? Also z.B. die Begründungstexte zur Erlassung des entsprechenden Gesetzes? Meine Recherchen spucken da nämlich ganz andere, weniger nette Absichten aus...