Beiträge von pardalisa

    Der Sicherheitsdienst mit 2 Hunden und der besten Freundin?
    Mir fallen da nur die Leute ein die da mit Alkohol sitzen

    Und selbst wenn – was genau ist daran jetzt eigentlich dein Problem? Dass abends Leute am Bahnhof unterwegs sind und du dir nicht vorstellen kannst, warum? Dass einige User hier manchmal schlechte Erfahrungen mit fremden Menschen machen und sich darüber hier im Thread Luft machen wollen? Dass die Erfahrungen, wann man von wem blöde Sprüche zu hören bekommt, je nach Person und Wahrnehmung stark unterschiedlich sein können?

    Inwiefern sind deine Beiträge hier irgendwie zielführend oder auch nur im ungefähren Umkreis des eigentlichen Thread-Themas zu verorten?

    Sag mal seit ihr eigentlich auch immer so stolz wenn man euren Hunden das Alter nicht ansieht und jünger schätzt?

    Stolz nicht direkt, ist ja nicht 'mein Verdienst', dass der Hund jünger aussieht/jünger geschätzt wird. ;) Aber ich freu mich trotzdem über solche Kommentare, die sind ja einfach nett gemeint!

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    Edit: Shawnee, elfeinhalb Jahre alt, versteckt sein altersbedingt graues Fell geschickt in der schon immer vorhandenen Merle-Zeichnung :D

    Wieso verbringst du deine Nächte am Bahnhof? Egal in welcher Stadt aber das dürfte wohl eher der Platz für Penner sein ...

    Bitte wie?

    Manche Leute arbeiten spät bis sehr spät, die wollen nach der Nachtschicht einfach noch nach Hause und nutzen dafür die Öffis. Aber klar, total unerhört, nachts an Änem Bahnhof zu warten! :hust:

    Der Tenor ist doch immer, dass Hunde in Deutschland so arg eingeschränkt seien. Deshalb dachte ich, es gäbe da strenge Regeln, laut denen sie vieles nicht dürfen (wie zum Beispiel "gefahrdrohend anspringen.")

    Ich glaube, die Wahrnehmung diesbezüglich hängt ganz stark davon ab, welchen Hund man hat und wo man wohnt. Mit Listenhund ist man ja in vielen Bundesländern stark eingeschränkt oder gleich gar nicht willkommen, in anderen Gegenden gibt's diese 20/40-Regelung, über deren Sinn man sich auch streiten kann, Niedersachsen und Bremen haben die BuS und damit mehr als ein Viertel des Jahres kompletten Leinenzwang bei wenig bis keinen legalen Freilaufflächen, usw. Regional verschieden sind die Einschränkungen schon nervig.

    'gefahrdrohendes Anspringen' von Hunden ist mir als Wortlaut bis jetzt so noch nicht begegnet, ich überlege auch schon ne Weile, wo man das hinstecken könnte.

    Kann es sein, dass sowas in einem Landeshundegesetz steht?

    Ja, wenn ich mich richtig erinnere, steht das so im Hundegesetz von Schleswig-Holstein. Aber du hast recht, da wird es m.W.n. im Kontext von wiederholtem Auftreten des Verhaltens und sonstigem Aggressionsverhalten genannt – damit ist dann wohl kein einmaliges Hochhüpfen gemeint. :smile:

    Und was ist mit wegrufen/wegholen?

    Auch da: solange der Hund niemanden konkret gefährdet, sich erlaubterweise ohne Leine bewegt und kein drohender Schaden abzusehen ist, fiele mir jetzt kein Gesetz oder irgendeine andere Regelung ein, die ein Wegrufen/Abholen vorschreiben würde.

    Der Hund muss – so heißt es ja in vielen Hundegesetzen – "unter der Kontrolle des Halters stehen". Aber soweit ich weiß, ist der HH nicht verpflichtet, das ständig auf Verlangen von Passanten oder anderen HH "vorzuführen" oder zu demonstrieren.

    Also der fremde Hund darf Körperkontakt aufnehmen, auch wenn ich zurufe, dass ich das nicht möchte?

    Kommt wie immer drauf an. ;) Wenn der Hund völlig desinteressiert und ruhig im Vorbeigehen einen Zipfel des Hosenbeins streift -> kein Schaden, also vermutlich erlaubt. (Aber natürlich übel unhöflich, wenn man einen möglicherweise ängstlichen Nicht-HH in so eine Situation bringt. Und für den HH auch nicht ganz ungefährlich, denn wenn der Nicht-HH sich erschreckt und hinfällt, ist man u.U. doch wieder haftungsmäßig beteiligt.)

    Hätte ich nicht gedacht, eben weil es doch von vielen Menschen schon als Belästigung empfunden wird, wenn ein Hund zu nahe kommt und droht. Viele Nichthundehalter haben doch auch Angst. Ich hätte gedacht, dass die Gesetze das streng regeln und Hundebesitzer da stark eingeschränkt werden in dem, was ihr Hund tun darf und was nicht.

    Solange keine Gefahr besteht und man nix verbotenes tut, ist erst mal relativ viel erlaubt. Eigentlich ist das ja auch gut so, denn was als Belästigung empfungen wird, ist ja manchmal schon recht... subjektiv. Wenn da jede "Belästigung" verboten wäre, würde das enorm einschränken. Und Angst - so hart das auch klingt - ist erstmal das Problem desjenigen, der diese Angst hat. Natürlich sollte man da Rücksicht nehmen! Aber solange man sich im rechtlich erlaubten Rahmen aufhält, muss man darauf gar nicht eingehen.

    Mir ging es gar nicht mal darum, ob man das Recht dann irgendwie einfordern kann. Auf die Ídee käme ich eh nie, weil ich weder Rechtschutzversicherung noch das Geld übrig habe.
    Ich wollte nur wissen, ob es ein Gesetz gibt. Oder eine Verordnung?

    Ein bundesweites Gesetz, dass Hunde niemanden berühren dürfen, der das nicht möchte und auf Verlangen selbst in Gebieten, wo Freilauf erlaubt ist, angeleint werden müssen, gibt es, soweit ich weiß, nicht. Wie das in einzelnen Verordnungen geregelt wird, ist dann häufig Sache der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, aber auch da ist mir sowas nicht bekannt.

    Klar wird es schwierig zu beweisen, dass der Hund wegen dieser Situation eine Störung entwickelt...

    Das dürfte das größte Problem dabei sein.

    Fiktives Beispiel: Wenn mein Hund von einem anderen gehetzt wird, völlig fertig mit der Welt ist, um sein Leben rennt – aber dabei weder einen Verkehrsunfall verursacht, noch eine behandlungsintensive Verletzung davonträgt, dann habe ich zwar einen Hund zu Hause, der u.U. ein ziemliches Trauma hat und intensives Training benötigt, aber das rechtlich zu fassen zu bekommen, zu beweisen und dann beispielsweise auf eine konkrete Schadenersatzsumme zu beziffern, dürfte nahezu unmöglich sein.

    Rest unterm Spoiler, weil's zu lang geworden ist und nur noch lose mit der Ausgangsfrage zu tun hat. :ops:

    Spoiler anzeigen

    Schwierig ist halt, das viele Leute in HH-Kreisen wie hier im Forum davon ausgehen, dass bestimmte "Höflichkeitsregeln" gelten – also z.B. "Ich leinen meinen Hund kurz an, wenn mich jemand darum bittet" oder "Ich lasse meinen Hund nicht einfach so zu anderen Hunden hinstürmen". Und das ist klasse, weil es (hoffentlich) zu einem etwas rücksichtsvolleren Miteinander führt.

    Aber ganz viele dieser Regeln haben wenig mit der rechtlichen Realität zu tun. Schön kann man das an den Berichten von Leuten sehen, deren Hunde eine Leinenaggression haben - da liest man dann ganz oft "Ich hab' meinen Hund angeleint, das muss ausreichen. Wenn der andere Hund zu uns kommt, ist der Hund/der Besitzer selbst schuld, wenn der fremde Hund gebissen wird."

    Nein, ist er in den allermeisten Fällen nicht. Wenn mein Hund beißt und ich das weiß, dann muss ich das verhindern, indem ich meinem Hund z.B. einen Maulkorb aufsetze. Dann darauf abzustellen, dass der andere sich ja nicht an die ungeschriebenen Höflichkeitsregeln gehalten hat, ist unklug, weil's einem für die rechtlichen Probleme kein Stück weiterhilft.

    Ich verstehe den Unmut über sorglose Tut-Nix-Besitzer total, aber in vielen Situationen ist deren Verhalten durchaus erlaubt. Unhöflich, naiv... sicher – aber legal. Die Klagen darüber, dass man im Training zurückgeworfen wurde, sind menschlich absolut nachvollziehbar, aber rechtlich halt in den allermeisten Fällen komplett irrelevant.

    Muss der Schaden denn körperlich sein (also der Hund wird verletzt) oder zählt auch ein psychischer (Hund wird verängstigt)?

    Soweit ich weiß, muss der Schaden klar bezifferbar und/oder überprüfbar sein (also z.B. durch eine TA-Rechnung...).

    "Mein Hund ist frisch operiert und wenn Ihr freilaufender Hund da jetzt draufspringt, geht die Naht wieder auf!" -> Klarer Schaden, eindeutig überprüfbar, wenn es tatsächlich passieren sollte.

    "Mein Hund hat Angst, wenn Ihrer so nah herankommt!" -> Rechtlich gesehen Pech gehabt, kein eindeutiger Schaden. (Dass das unhöflich wäre, da einen Hund hinzulassen, darüber müssen wir, glaube ich, nicht diskutieren - aber rechtlich ist sowas halt schwer bis gar nicht greifbar.)

    Gut, ich hatte jetzt nicht die komplette Geschichte hier rüberkopiert. Wie ist das, wenn der Hund "seines Weges geht", dabei zufällig bei mir vorbei kommt, auf meinem Hund rumspringt und sich nicht verscheuchen lässt? Muss der Halter dann meiner Bitte nachkommen ihn wegzurufen oder ist er dazu nicht verpflichtet?

    Grob geschätzt ist das "zufällig vorbeikommen" in Ordnung und nix, wo du darauf bestehen kannst, dass der andere HH seinen Hund zurückruft und anleint; das "auf deinem Hund rumspringen" schon eher – besonders bei größeren Gewichtsunterschieden kann es ja schnell sein, dass dein Hund Schaden davonträgt. Den wiederum dürftest du versuchen abzuwenden, z.B. durch Vertreiben des fremden Hundes, und das kannst du ankündigen und dem Besitzer somit die Chance geben, seinen Hund da wegzuholen oder abzurufen.

    Rechtlich ist das aber schwierig, weil du als "Abwehrender" immer die Pflicht hast, ein möglichst mildes Mittel zu Konfliktlösung zu wählen und der bevorstehende Schaden nicht nur möglich (= "es könnte sein, dass..."), sondern sehr wahrscheinlich sein muss. Die bloße Befürchtung, dass was passieren könnte, reicht m.W.n. nicht aus. In der Praxis ist das also alles ziemlich kompliziert. :/

    Ich hatte mich nur gefragt, ob die Aussage im Zitat so stimmt. Total naiv hätte ich jetzt gedacht, man darf seinen Hund niemanden belästigen lassen, das ist doch sicher irgendwo festgeschrieben, oder?

    Kommt drauf an, wie "belästigen" konkret aussieht. Ein unangeleinter Hund, der an fremden Menschen hochspringt, sie bedroht, in ihren Bewegungen einschränken will, etc. ist sicher nicht rechtens, auch nicht in einem Gebiet ohne Leinenzwang – die meisten Hundegesetze oder Stadt-/Gemeindeverordnungen haben dazu entsprechende Regelungen.

    Aber wenn die empfundene Belästigung nur darin besteht, dass da ein anderer, freilaufender "nix tuender" Hund seines Weges geht, fiele mir nichts ein, was rechtlich dagegen sprechen würde oder worauf sich der Halter des angeleinten Hundes berufen könnte, um das Anleinen des freilaufenden Hundes zu verlangen.