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Nein, das fände ich absolut nicht ok. Denn wenn das "doch mal" passiert, dann kannst du dich drauf verlassen, dass das eine absolute Ausnahme war. Meine Hunde wildern nicht unkontrolliert durch die Gegend, auch wenn sie nicht bedingungslos abrufbar sind und ich sie trotzdem an bestimmten Stellen ableine.Wenn es einmal in zig Jahren zu so einer Ausnahme kommt (die z.B. auch passieren kann, weil der Karabiner gebrochen ist oder mir die Leine aus der Hand rutscht), dann erwarte ich, dass man in einem modernen Land wie Deutschland eine andere Möglichkeit findet, als meinen Sozialpartner/mein vollwertiges Familienmitglied zu erschießen.
Das wird dem Stellenwert, den Hunde hier und heute für ihre Menschen haben, absolut nicht gerecht.Ich würde jedem Jäger, der sowas mit meinem Hund macht, die Hölle heiß machen, und zwar sowohl auf jursitischem wie auch auf öffentlich-medialem Weg.
Es mag zwar erstmal so aussehen, als wäre der Jäger in der Situation zur Tötung des Hundes berechtigt, aber da hat schon so mancher ein böses Erwachen erlebt was die vermeintlich sichere Rechtslage angeht. Und auch die öffentliche Meinung und den Imageschaden für die eigene Person als auch für die Jägerschaft sollte man nicht unterschätzen.
Es geht mir persönlich nicht um schlimmer oder weniger schlimm wenn ich Wildschaden durch Verkehr oder Landwirtschaft heranziehe, sondern darum, die Schäden durch wildernde Hunde in Relation zu setzen.Der Tod auf der Straße oder durch landwirtschaftliche Maschienen ist mit Sicherheit ebenso qualvoll wie der durch einen Hund, ich denk im Schnitt gibt sich das nicht viel. Den Aspekt kann man also bei dem "Was ist schlimmer" durchaus vernachlässigen.
Nur die Zahlen sind ganz andere. Wer mag, kann ja mal googeln, es sind jedenfalls deutlich mehr Tiere (aller möglichen Arten, auch solcher die Hunde nie bis fast nie erlegen, wie diverse bedrohte Vögel und Amphibien) die durch diese beiden Ursachen zu Tode kommen, als durch Hunde. Das macht diese Probleme für mich wesentlich relevanter.
Trotzdem wird um keins davon so ein öffentlichkeitswirksamer Aufriss gemacht wie um wildernde Hunde. Das ist alles traurig, aber wir wollen ja schließlich alle Auto fahren und Landwirtschaft muss auch sein, also tut man das eben so ab. Ist halt so, kann man nix machen.
Das alles heißt wie nicht, dass ich finde, dass irgendwelche Hunde (auch nicht meine eigenen) munter durch die Natur hetzen dürfen. Das muss man als vernünftiger Hundehalter verhindern und das gehört auch unter Strafe gestellt, dafür sollte es Konsequenzen geben.
Wie gesagt, ich wäre beim ersten Mal für Geldbußen und eventuell Verhängung von Leinen- und/oder Maulkorbzwang (wie es ja diverse Bundesländer mit der Einstufung als gefährlicher Hund bereits machen), bei wiederholten Vorkommnissen für Wegnahme des Hundes und je nach Schwere der Vorkommnisse auch für ein Hundehaltungsverbot für die betreffende Person.Nur erstens gehört der Hund nicht für seine Instinkte mit dem Tod bestraft, der ist genauso unschuldig wie das Reh.
Und zweitens gehört ein Hundehalter, dem sowas trotz aller Vorsicht eben "doch mal" passiert ebenfalls nicht mit dem Tod seines Hundes bestraft.
Ich find's auch unmöglich, dass der Jäger in Ausübung seines Hobbys (denn die Berufsjäger kann man ja nunmal mit der Lupe suchen) solche Entscheidungen über anderer Leute Tiere treffen dürfen.
Ich bin Tierarzt, ich kann in Teufels Küche kommen, wenn ich einen Hund ohne vernünftige medizinische oder unter Umständen noch verhaltenskundliche (wobei ich zur Stellung einer solchen als Allgemeinpraktikerin eigentlich nicht qualifiziert bin) Indikation einschläfere.
Ein Amtsvet muss unter Umständen durch tausend brennende Ringe springen, bis er ein leidendes Tier erlösen lassen darf oder bis er ein aggressives Tier euthanasieren lassen darf, selbst wenn es schon erhebliche Vorfälle mit Schädigung von Menschen gegeben hat.Ein Hund kann einen Menschen satt krankenhausreif gebissen haben, es gibt immer noch Möglichkeiten für den Besitzer, gegen amtliche und sogar gegen gerichtliche Beschlüsse vorzugehen, er kann sich Sachkunde aneignen, Auflagen erfüllen und so weiter und kann dann den Hund in der Regel behalten, oder der Hund kann auf einem anderen Platz weiterleben (ob das immer so toll ist, ist ne andere Frage, aber keine für diesen Thread).
Aber der Jäger darf in seiner Freizeit, ohne einen weiteren Nachweis von Sachkunde außer dem Jagdschein, ohne Zeugen, ohne Einspruchmöglichkeiten von Seiten des Besitzers oder anderer Parteien, so eine Entscheidung treffen?
Ist sozusagen Kläger, Richter und Vollstrecker in einer Person und zu selben Zeitpunkt? Und as wegen eines im Vergleich relativ nichtigen Vergehens wie der seinem Instinkt folgenden Tötung oder drohenden Tötung eines Tier's einer meistens nicht in ihrem Bestand bedrohten Art?Das ist meiner Meinung nach ein absoluter Anarchronismus.
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Zum Glück ist es bei uns in der Gegend auch so, dass eigentlich immer erstmal mehrfach gewarnt und auch mit Anzeige beim OA und Bußgeld gearbeitet wird. Ich weiß nur von einem Vorfall, wo ein Jäger in den letzten 10 Jahren bei uns im Kreis einen Hund geschossen hat - der Mann ist seinen Schein danach los gewesen, weil er eben doch nicht so eindeutig im Recht war wie er dachte...
Die Jäger die ich kenne, und das sind sowohl privat als auch beruflich bedingt nicht so wenige, sind da auch nicht so krass. Die meisten mögen Hunde, den meisten ist ihr eigener Köter auch schonmal oder auch schonmal öfter ausgekommen und hat Mist gebaut.
Und die meisten sind auch vernünftig und wissen, was für einen Ärger sowas geben kann und welchen Schaden man dem ohnehin schon schlechten Image der Jäger mit dem Abschuss von Hunden zufügt.
Daher würden die meisten (grade jüngeren) Jäger die ich im echten Leben kenne, nie einen Hund erschießen. Aber ein paar Betonköpfe gibts halt immer und im Internet zu polarisieren ist ja auch lustig.
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