ZitatIch dachte, das gilt dann nur für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage waren, ihren Hund links zu führen. Da gilt halt die Ausnahme, und das mußte auch vorher angegeben werden.
Alle anderen müssen dann doch links laufen lassen.
Schöne Grüße noch
SheltiePower
Also, soweit mir bekannt, hat meine Mutter keine gesundheitlichen Gründe, warum sie ihre Hündin rechts führt und dürfte es in der Prüfung dennoch.
Vielleicht kommt es auch auf die Generosität des Prüfers an.