ZitatIch finde es auch nicht mehr. Kann es sein das es geändert wurde?
Ich habe das gelesen. Es stand dort Sinngemäß : "Wenn eine Person einen "gefährlichen" Hund ausführt, darf sie keinen weiteren Hund mitführen. Eine Person darf max. zwei Hunde ausführen.".
Aber wie gesagt kann auch sein das es älter war und geändert wurde. Ich weiß noch, das wir verwirrt waren, weil wir das auch nicht wussten.
Lg
Sacco
Das muss schon sehr alt sein, denn in der aktuellen Version steht nichts.
Man muss nur eine Erlaubnis zum Führen des gefährlichen Hundes haben.
Es gibt Bundesländer, in denen darf man nur einen Listenhund zur Zeit ausführen