Englische? Nicht eher französisch?
Beiträge von MayaMütze
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Ich finde es so verwirrend. Auch dass die Überschrift des Threads so klein steht und der Avatar des Users über allem thront.
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Edit: Sind die Hunde dann auch Leinenpflicht/Maulkorb-befreit?Das kann ich dir nicht sagen.
Leider hat der Freistaat Bayern als einziges Bundesland seine Hundeverordnung nicht in pdf Form zur Verfügung gestellt. -
Wir werden dieses Jahr auch ganz langweilig Zuhause sein.
Da ich ein Raclettegerät zu Weihnachten bekomme, wird dieses wohl eingeweiht.
Dann hoffe ich auch ein schönes Feuerwerk von meinem Schatz und das war's -
Zitat
Ist übrigens witzig, dass gerade heute dieser Thread hier wieder das Licht erblickt - ich hatte das Thema "Listenhunde" hier heute im Büro mit meiner Kollegin, weil ich ihr in Auszügen mein Erlebnis mit den Behörden erzählt habe, woraufhin wir über die "Gesamtproblematik" gesprochen haben und ich tatsächlich auch auch von ihr (Hundeliebhaberin und Katzenmama) zu hören bekommen habe "Okay, vielleicht beißen Schäferhunde laut Statistik häufiger - aber wenn ein StaffBull beißt dann ist das wegen seines Gebisses direkt sehr viel Schlimmer, daher isses ja eigentlich gut, dass die Haltung eines StaffBulls nicht so einfach ist wie die eines Schäferhundes".
Bei diesem Thema werde ich nicht müde, diese Link zu posten.
http://www.raddetal.de/tiere/die-beiskraft-der-kampfhunde/ -
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Worin liegt denn da der Unterschied zu NRW? In Bayern und HH zählt dann als "Öffentliches Interesse" nichtmal die Tierheim-Herkunft?
Richtig.
In diesen beiden Bundesländern liegt es dann auch noch im Ermessen des Beamten und da hier keine Listenhunde im Stadt/Landbild sein sollen, ist es wirklich schwierig.
Angeblich gibt es in Hamburg eine handvoll legale Staffs. Aber davon habe ich noch keinen gesehen. -
Die meisten sind es wahrscheinlich :/
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So theoretisch wie in Hamburg.
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Du darfst ohne Ausbildung Leuten auch Häuser und Versicherungen verkaufen
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Naja, es gibt Listis und Listis.
Für Kat. 1 Hunde brauchst du eine Erlaubnis, die sehr schwer zu bekommen ist.
Für Kat. 2 ist ein Wesenstest notwendig.