Aus den Beförderungsbedingungen des VRR
Zitat§12
(2) Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert und sind stets an der Leine zu führen. Hunde, die Kunden gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.
Das ist so schwammig formuliert, daß eigentlich jeder Hund einen MK tragen muß, da niemand 100%ig garantieren kann, daß kein Fahrgast gefährdet wird.
*malandenHaarenherbeizieh*
Stell dir vor ein Besoffener taumelt durch die Bahn und fällt mit seinen 150kg auf dich und deinen Hund.
Selbst der liebste und ruhigste Hund könnte in so einer Situation unkontrollierbar reagieren.
LG
Sonja & Daniel