DatMudi
Ich bin auf dem Wissensstand, das "Bestandshunde" nicht nachträglich verboten werden können sofern diese andere nicht gefährden, belästigen, etc.
Aber ja, es könnte auf einer Eigentümerversammlung jederzeit beschlossen werden das Katzen- und Hundehaltung unerwünscht ist - beträfe dann aber, wie gesagt, keine Bestandstiere.
Wie gesagt, alles ohne Gewähr. Ich bin da kein Profi.
Ist zwar etwas beruhigend, dass Bestandshunde nicht "entfernt" werden können, aber dann darf man sich wahrscheinlich keine weiteren/neuen Hunde anschaffen, wenn der Bestandshund irgendwann nicht mehr ist.... Stelle ich mir immernoch schrecklich vor. Es reicht ja, dass ein anderer hundehaltender Eigentümer/Mieter des Hauses / Wohnkomplexes durch sein Verhalten die Leute so gegen sich und damit die Hundehaltung allgemein aufbringt, dass dann auch unschuldige Hundehalter drunter leiden müssen.
Find ich irgendwie traurig.
(Dass Gefährdung oder Lärmbelästigung nochmal andere Situationen darstellen, ist klar! Da geht es dann ja auch um das Wohlbefinden und die Rechte der anderen. Aber dieses allgemeine Verbieten in den eigenen vier Wänden.... Puh.
)
Und genau deswegen rate ich niemandem, der Tierhaltung anstrebt oder Tiere hat, zu einer Eigentumswohnung.
Zu viele Menschen involviert, die dazu eine Stimme haben.
Du musst dich (finanziell) an allem möglichen Kram beteiligen, der beschlossen wird.
Sei es Gartengestaltung, Pflege der Außenanlagen, Renovierung/Isolierung/Dach, Elektrik im Flur, Renovierung Treppenflur usw.
Überall darfst du zahlen und wirkliche Rechte hast du nur wenige.
Das meiste läuft über Abstimmung und Beschlüsse.
Das ist nicht meine Welt.