Mal so ganz blöd reingefragt... Ich fahre einen Fünfsitzer. Ganz klassisch mit zwei Sitzen vorne und einer teilbaren (2/1) Rücksitzbank. Ich würde jetzt eigentlich gerne den einzelnen Sitz (der zufällig auch schon Hundeschäden hat
) komplett ausbauen und an die Stelle eine Art Werkzeugschrank o. Ä. für das ganze Hundezeug stellen, damit im Kofferraum wieder beide Boxen nutzbar sind.
Muss ich bei einem solchen Umbau für den TÜV dann wieder den ausgebauten Sitz einbauen? Weiß das einer für euch? Eigentlich würd ich mir das Gefriemel gerne sparen wollen, aber naja - wenn ichs nur einmal alle zwei Jahre machen muss, solls mir auch recht sein.
Ich hab ja auch einen Dacia und die komplette Rückbank ausgebaut sowie einen Ladeboden eingezogen.
Den TÜV hat das noch nie interessiert.
Wichtig ist nur, daß du es wieder zurückbauen kannst und das die Gurte erhalten bleiben.
Solange das so ist, bleibt dein Auto ein faktischer 5 Sitzer und der Schrank gilt als Ladung. (muss dementsprechend gesichert sein)