Man kann Glück haben. Aber es gibt auch Fälle, wo es Bussgelder hagelte und das ganze auch als Straftat angesehen wurde.
Ich fahre regelmäßig mit der Bahn und aufgrund meiner Behinderung braucht der Hund kein Ticket und keinen Maulkorb.
Allerdings würde ich es nicht darauf anlegen. Gerade bei längeren Reisen.
Die DB hat klar geregelt, bis zur Größe einer Hauskatze, kann ein Hund in einer Tasche/Box mitgenommen werden.
Wer sich nicht dran hält, kann mit erhöhtem Beförderungsgeld belegt werden und auch am nächsten Bahnhof raus fliegen.
In den einzelnen Verkehrsverbünden ist es teils anders geregelt.
Allerdings schleppe ich mittlerweile lieber einen Maulkorb mit, den ich im Zweifelsfall anziehe. (dem Hund)
Letztendlich kann es jeder Zugbegleiter entscheiden und man weiß nie, an wen man gerät.
In jedem Fall ist es eine Erschleichung von Dienstleistungen und kann als Straftat geahndet werden.