So einfach ist das nicht, dass man der Dame die Schuld in die Schuhe schiebt!
Gut, man weiß nicht was passiert ist. Und die Dame wird von ihrem Schwiegersohn nun bestimmt geimpft.
Könnte doch sein, dass die Dame dem Hund weh getan hat und er sich nicht zu helfen wusste als zu beißen. Vielleicht stand sie ja auf seiner Rute oder so.
Naja, jedenfalls hat ein Hundehalter eigentlich immer Schuld, wenn es zum Biss kommt. Auch, wenn es ein eingezäuntes Grundstück ist.
Wenn ihr z.B. einen Garten habt und dort ein Schild *Vorsicht bissiger Hund" dran ist, es betritt jemand den GArten und wird gebissen, dann bekommt der Hundehalter sogar zumindest eine Teilschuld.
Fakt ist, dass diese Dame gebissen wurde. Was passiert ist, wird man wahrscheinlich nicht erfahren. Was jetzt passieren kann ist, dass ihr für die Kosten aufkommen müsst (dafür habt ihr ja die Versicherung). Dann wird der Schwiegersohn mit Sicherheit eine Anzeige beim OA starten. Im schlimmsten Fall bekommen deine Hunde erstmal eine MAulkorbpflicht und werden zum Wesenstest verdonnert. Bestehen sie diesen, besteht auch keine Maulkorbpflicht mehr .
Der Hund einer Bekannten hat mal einen kleinen Hund so stark gebissen, dass er eingeschläfert werden musste. Sie musste dann auch einen Wesenstest machen.