Um das mal noch klarzustellen:
Es ist einfach sicherer, Absprachen schriftlich festzuhalten. Auch wenn es sich um den Züchter handelt, dem vertraut wird.
Alleine im letzten halben Jahr hab ich dreimal erlebt, dass Züchter und Tierschutz den Hund einbehalten beziehungsweise direkt weitervermittelt haben. Die jeweiligen Halter haben sich darauf verlassen, es gab feste Termine, um den Hund wieder abzuholen - aber in der Hand hatten sie eben nichts, weil die Absprachen nur mündlich waren.
In einem Fall ging es um einen Mann, der den Hund für drei Tage beim Züchter in Betreuung gab, weil er seine Frau beerdigen musste. Der Hund wurde direkt weiterverkauft. Die Züchter rückten die Angaben zum Käufer nicht raus. Und behaupteten, der Halter hätte den Hund abgegeben. Aussage gegen Aussage.
Das kann sich dann in monatelangen gerichtlichen Streitereien ergehen. Das wünsche ich niemandem.
Das heißt nicht, dass das immer so läuft und hier ist es ja bisher wunderbar ausgegangen. Es heißt nur, dass die schriftliche Absicherung wichtig werden kann - auch wenn dem Züchter vertraut wird. Daher würde ich immer dazu raten, das schriftlich festzuhalten.