Aber doch nicht bei gegenseitigen, lautstarken Streitigkeiten, bei denen ein Wort das andere gibt und die verbale Drohung "Ohrfeige" (die nicht ausgeführt wurde) auf eine lautstarke Auseinandersetzung folgte und die man sicherlich als Folge des Austickens der TE werten könnte (zumindest in der Nachbetrachtung).
Ich meinte damit ja nur, falls es zukünftig zu einem Angriff, Beleidigung oder Bedrohung kommen sollte, wäre das Filmen eben ein mögliches Mittel. Und falls in dem Gebiet Leinenpflicht herrscht und sich der Halter partout nicht daran hält, wäre das ein Punkt, der beim OA angeführt werden kann.
Leider gab es in meinem Wohngebiet ja nicht erst einmal den Fall, dass ein HH die Umgebung tyrannisiert, andere verbal bedroht, belästigt, beleidigt und sich nicht an Regeln (Leinenpflicht z.B.) gehalten hat. Leider hat sich zunächst in vielen Fällen niemand so recht getraut, irgendetwas dagegen zu unternehmen (weil keiner petzen wollte, weil sie Angst vor dem Halter hatten, weil vermeintlich Aussage gegen Aussage gestanden hätte etc.) - bis es dann halt Bisswunden und Schlimmeres gab.
UND man hat mit dem Filmen auch einen guten vorbeugenden Effekt bei manchen Leuten. Wenn sie wissen, dass sie gefilmt werden, reißen sich manche plötzlich doch noch zusammen, können ihre Hunde anleinen, sprechen zur Abwechslung mal weder Drohungen noch Beleidigungen aus. Funktioniert nicht immer aber erfahrungsgemäß zumindest sehr gut bei manchen. Sprich, man muss die Aufnahmen ja nicht abschicken, wenn es keinen Grund gibt.
Ich hab wirklich keine Lust auf Überwachungsstaat oder auch einfach nur darauf laut "Ich filme" zu sagen. So überhaupt gar keine Lust auf den Mist. Aber es ist nunmal ein Hilfsmittel, das funktionieren kann - entweder als Hilfsmittel oder aber als Beweismittel FALLS es nötig wird.