Beiträge von straalster

    Aber wäre das denn so ein großer Aufwand für die Tierärzte?

    Die Daten werden doch mittlerweile ohnehin größtenteils elektronisch erfasst. Gäbe es jetzt noch eine Zuordnung - beispielsweise zwischen Chip-Nummer und Befunden - könnte im Rahmen eines (Uni-) Projekts einfach sämtliche Daten gesammelt werden. Auch wenn das Tier bei verschiedenen Ärzten und Kliniken vorstellig wird und sich Diagnosen ändern.

    Für Tierärzte und Pfleger wäre das kein Mehraufwand.

    Jede Datenbank braucht erstellen und pflege. Das ist einfach Fakt. Alleine wenn ich denke in welchen Datenbanken ich meine Hunde finde - bzw. nicht finde, weil Zahlendreher, Buchstabendreher. All das müßte permanent kontrolliert werden - von wem? Und permanent korrigiert werden - von wem? Wer ordnent die Hunde Rassen oder Rassengruppen zu - nach welchen Kriterien?

    All das ist Aufwand.

    Bestreitet doch keiner. Aber es wäre kein Mehraufwand für Tierärzte, wenn es sich hierbei beispielsweise um ein Uni-Projekt handelt und um diesen Punkt ging es bei dem Argument von Aoleon.

    Verbockt haben sollen es nun andere, das TH, die Behörden, die Gesetze ...

    Das sehe ich nicht so. Für mich haben es alle verbockt. Sowohl Halter als auch Tierheim.

    Damit der Hund erstmal abgenommen wird muss doch auch schon was vorgefallen sein? Oder?

    Aber ich finde wenn der Hund schon mal im Tierquartier landet, darf dann eben nicht Hinz und Kunz sagen "Will haben!" und den Hund allen Ernstes mitbekommen. Wer Nachweise nicht erbringen möchte, bekommt das Tier eben nicht und gut.

    Der Leidtragende wenn die Sorgfaltspflicht nicht eingehalten wird ist der Hund - wie so ziemlich immer.

    Warum das Tierheim den Hund trotzdem vermittelt hat, keine Ahnung.

    Genau das ist eben mein Punkt. Warum wurde da nicht genau geprüft.

    Es gibt ja auch einen Thread - Vor- und Nachkontrolle beim Tierschutz, was ist okay und was ist übergriffig (so in der Richtung). Und viele wollen definitiv keine ausgeweiteten Kontrollen. Aber genau bei solchen Fällen sieht man dann, worin das enden kann.

    Da frage ich mich, warum ein Tierheim einen Hund abgibt, wenn der Abnehmer den erforderlichen Hundeführerschein gar nicht machen darf. Die Gründe für das Verbot einen Hundeführerschein abzulegen sind doch erstmal egal. Faktisch kann diese Frau diesen Hund nicht halten.


    Gegenfrage: Analog dem Fall Mutter/Tochter in A hätte der Hund bis zur endgültigen Überprüfung im TH verbleiben müssen? Hätte er zur Vermittlung freigegeben werden müssen/können/sollen?

    Ich finde schon. Es muss im Vorfeld klar sein, ob der Bewerber überhaupt (juristisch) dazu berechtigt ist, den Hund zu halten. Sei das jetzt durch die Erlaubnis des Vermieters oder einen anderen Nachweis. Ansonsten ist das für mich keine verantwortungsbewusste Vermittlung.

    Das ließe sich aber damit lösen, dass ein Führungszeugnis vor Abgabe des Hundes vorgelegt werden muss.

    Und im Führungszeugnis tauchen einmalige "kleinere" (unter 90 Tagessätzen) Verurteilungen gar nicht auf. Bei Delikten wie "Ladendiebstahl" oder "frisiertes Mofa" wäre das Führungszeugnis leer. :-)

    Dann muss das eben angepasst werden.

    Für mich ist das wirklich absolut sinnfrei.

    Da wird jemandem ein Hund übereignet, den er gar nicht halten darf. Was soll das?

    Genauso könnte ich doch jemandem erstmal einen Führerschein ausstellen und die Person rumfahren lassen, damit er in ein paar Monaten die Führerscheinprüfung macht - und dann festgestellt wird, dass er die gar nicht ablegen kann.

    Das ließe sich aber damit lösen, dass ein Führungszeugnis vor Abgabe des Hundes vorgelegt werden muss. Das ist beispielsweise in Sachsen der Fall. Quasi wie die Selbstauskunft / Bonitätsauskunft vor dem Mieten einer Wohnung.

    Mehrere Vorstrafen die jeweils zur Verlängerung der Fristen führen, Tochter, die mit Hund betrunken in der Öffentlichkeit auffällt... Das klingt alles andere als seriös.

    Wie kann es dann sein, dass ihr der Hund ausgehändigt wurde?

    Geht mir nicht in den Kopf, dass jemand dann mal eben so einen Hund überreicht bekommt.

    Das Tierheim hat damit nix zu tun. Es könnte allgemein informieren, darf aber keine solchen Daten abfragen (glaub ich).

    Und genau das ist doch Blödsinn. Einfach nur sinnfrei.

    Warum wird denn ein Hund in "unfähige" Hände gegeben? Ja natürlich hätte sich die jetzige Halterin besser informieren können. Das Tierheim aber eben auch. Die werden sogar dafür bezahlt, Tiere ordentlich zu vermitteln. Und dazu gehört unter anderem die Eignung der Halter in Erfahrung zu bringen. Haben Sie das umfassend getan? Nein, offensichtlich nicht.

    Der Frau wurde vielleicht (und wahrscheinlich während sie in einem emotionalen Zustand war) mitgeteilt: "Sie müssen A, B, C - dann ist alles gut" darauf hat sie sich verlassen. Das hat sie eingehalten. Und bekommt dann Monate später: "Ja also nee, trotz der von offizieller(!) Stelle erhaltenen Angaben haben Sie keine Chance den Hund zu halten, der Ihnen von offizieller Steller in die Hand gedrückt wurde."

    Wenn das so abläuft sollte ganz dringend etwas an den Gesetzen und Regelungen geändert werden. Das ist nicht logisch und nicht zu entschuldigen mit "na aber der Halter hätte doch..."


    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - das sollte in beide Richtungen gelten.

    Wäre aber alles nachlesbar.

    "Witzig" an der Sache ist doch aber, dass sie die ihr genannten Auflagen erfüllt hat und erfüllen durfte - und zum Schluss kommt dann "Ach sooooo, Sie haben da vor fast zwei Jahrzehnten Scheiße gebaut - also dann können Sie den von uns an Sie ausgehändigten Hund doch nicht halten."

    Das ist doch Quatsch. Dann hätte der Hund nie bei ihr landen dürfen. Dann muss das eben vor der Abgabe überprüft werden oder vor der Abgabe ein Hundeführerschein vorhanden sein. Aber doch nicht erstmal Hund abgeben und dann prüfen, ob sie dazu überhaupt als tauglich betrachtet wird.

    All das zusammen bedeutet aber einen enormen Aufwand und ich glaube nicht das alle Tierärzte da groß Lust drauf hätten.

    Aber wäre das denn so ein großer Aufwand für die Tierärzte?

    Die Daten werden doch mittlerweile ohnehin größtenteils elektronisch erfasst. Gäbe es jetzt noch eine Zuordnung - beispielsweise zwischen Chip-Nummer und Befunden - könnte im Rahmen eines (Uni-) Projekts einfach sämtliche Daten gesammelt werden. Auch wenn das Tier bei verschiedenen Ärzten und Kliniken vorstellig wird und sich Diagnosen ändern.

    Für Tierärzte und Pfleger wäre das kein Mehraufwand.

    @Das Rosilein  network mich interessieren die Perspektiven anderer und ich gehe nicht automatisch davon aus, dass jeder alles so sieht wie ich oder ich schon jede Sichtweise kenne. Deswegen stelle ich Fragen. Aus Interesse und als Versuch, andere zu verstehen und meinen Horizont zu erweitern.

    Querida hatte das scheinbar anders aufgefasst, also habe ich in zwei Posts erklärt, dass ich durchaus nicht das Verbot von Hunden meinte.

    Was ist daran konfus? Warum soll irgendwas mit mir "los sein", weil ich Interesse an der Meinung und Perspektive anderer habe und sie gerne besser verstehen möchte?:???: