Beiträge von straalster

    Das TierQuarTier (um das es in diesem Fall geht) ist eine gemeinnützige GmbH mit bezahlten Angestellten - wenn es vorkommt, dass ein Hund an jemanden vermittelt wird, der ihn faktisch rechtlich nicht halten kann, heißt das für mich also:

    Jemand, der für seinen Job bezahlt wird, hat ihn nicht richtig erledigt.

    Da sehe ich auch keinen Diskussionsbedarf mehr und Hinweise auf die herzblutenden freiwilligen Helfer, die ganz aus Versehen während sie ihre Freizeit aufopfern.... Die sind bei einer GmbH (auch wenn sie gemeinnützig ist) wohl eher nicht angebracht.

    Reicht doch wenn bekannt ist, ob derjenige den erforderlichen HFS machen kann oder nicht. Fertig. Und sinnvoll - da nun einmal in manchen Fällen der Schein von Nöten ist für die Haltung.

    DAZU müsste doch aber auch bekannt sein, dass Bürger xy irgendwann einmal anstrebt einen HFS machen zu wollen!

    Was bei der Übernahme eines Hundes mit der Auflage "Sie brauchen einen HFS" der Fall ist.... :???:

    Dazu fällt mir gerade echt nix mehr ein. Bei dem Fall geht es doch um jemanden, der unterschrieben hat und auch vorhatte, diesen Schein zu machen. Aber diesen Schein nicht machen konnte aufgrund von Vorstrafen.

    Und nochmal:

    Genau deswegen sollten Auskunft bei Übernahme des Hundes und Anforderung bei z.B. Hundeführerschein eben deckungsgleich sein. Alles andere bringt nix.

    Auch darüber sollte dann aber eine Stelle, die professionell Tiere vermittelt zum einen Bescheid wissen und zum anderen informieren können. Und nicht die "mal schauen was passiert"-Schiene fahren.

    Nun, das Vorstrafenregister selbst und das Führungszeugnis beinhalten wohl unterschiedliche Informationen (deswegen ja auch die Forderung von straalster , das zu ändern, so dass dasselbe drin stünde).


    Höchstwahrscheinlich, zumindest kann ich mir das gut vorstellen, ist sie davon ausgegangen, dass ein Führungszeugnis ausreichen würde. Tut es aber nicht, weil eine andere Instanz Einblick in das Strafregister nimmt (in dem noch weitere Informationen festgehalten werden, die nicht auf dem Führungszeugnis stehen und dort auf nicht drauf kommen sollen). Ob das jemand weiss :ka: Also ich hätte es nicht gewusst. Du?

    Nein, mir ging es darum:

    Wenn ein bestimmter Nachweis erforderlich ist, um den Hund zu (be)halten, muss dieser Nachweis bei Übernahme erbracht werden. Darauf sollte der Vermittler ganz klar achten.

    Dazu muss das Tierheim nicht übergriffig in den privaten Daten der Menschen rumstochern. Das sollte als freiwillige Selbstauskunft möglich und erforderlich sein. Sodass sichergestellt ist, dass der Hund bei diesem Halter verbleiben kann.


    Ich finde es unlogisch, dass ich einfach so einen Hund mitbekomme - den ich aufgrund bereits bestehender Regularien sowieso nicht behalten kann. Und dabei ist es zumindest mir egal, ob es sich um einen Chihuahua handelt, der vom Vermieter nicht erlaubt ist oder um den SoKa, für den eine Prüfung erforderlich ist.

    Denn in beiden Fällen kann das Tier nicht da bleiben. Also sollten sowohl bei der Vermittlung als auch bei der Zulassung der gleiche Maßstab angesetzt werden. Alles andere ergibt keinen Sinn.

    Nein, @Das Rosilein mir ging es weder um irgendwelches Pinkeln lassen noch Mofa noch SoKa.

    Es geht mir - und das habe ich von Anfang an deutlich gemacht - darum, dass einige hier die Schuld komplett der Halterin bzw. der Mutter der Halterin zuschieben (hätte sie doch alles nachlesen können, warum übernimmt sie denn Hund denn, wenn sie gar keinen Hundführerschein machen kann usw.).

    Für mich spielen hier ganz klar das System und das Tierheim entscheidende Rollen.

    Meiner Meinung nach darf das Tierheim keine Tiere an Menschen vermitteln, die sie rein rechtlich nicht halten können. Und das ist in diesem Fall gegeben, da die Frau keinen Hundeführerschein machen kann, den sie zur Haltung dieses Tieres nun einmal benötigt.

    Da kann der Hund noch so lieb, unauffällig und gesichert sein und sie noch so derartig befähigt - rechtlich darf sie den Hund nicht halten. Und das Tierheim hat ihr einen Hund vermittelt, den sie nicht halten darf und der mit jedem Zurückkommen schwieriger zu vermitteln ist.

    Wenn das da gängige Praxis ist möchte ich nicht wissen, wie viele Tiere da bei ungeeigneten weil ungeprüften Haltern gelandet sind.

    Ich verstehe die "ja nach härteren Gesetzen schreiben - aber wenn es einen selbst trifft"-Kommentare nicht. :???:

    Die Gesetze bzw. Regelungen sind doch bereits vorhanden. Listenhund darf nur gehalten werden, wenn.. A, B, C erfüllt sind.

    Halterin hat sich nicht umfassend informiert.

    Tierheim ebenfalls nicht.

    Schuld trifft beide.


    Mutter der ehemaligen Halterin vermutlich emotional, will den liebgewonnenen Hund raus dem Heim haben.

    Tierheim vermittelt professionell Tiere. Man sollte meinen, die Mitarbeiter können umfassend kontrollieren und beraten und geben nicht mal eben ein Tier irgendwem mit, bloß weil er in der Lage ist, seinen Namen zu schreiben und zu versprechen, dass die Auflagen erfüllt werden. Zumindest sollte es meiner Meinung nach so nicht laufen.


    Das bemerkenswerte ist doch immer wieder: Wäre der Hund ausgetickt und auffällig geworden :shocked: dann hieße es ganz schnell "Wie konnte das Tierheim nur an diese Person vermitteln....". Aber wenn kritisiert wird bevor etwas passiert - dann schreit man angeblich nach mehr Gesetzen. Dabei wäre es schlicht und einfach hilfreich, wenn die vorhandenen mal wirklich sinnvoll umgesetzt werden.

    Bestreitet doch keiner. Aber es wäre kein Mehraufwand für Tierärzte, wenn es sich hierbei beispielsweise um ein Uni-Projekt handelt und um diesen Punkt ging es bei dem Argument von Aoleon.

    Doch, auch für die ist es Aufwand, Uni Projekt hin oder her.

    Man hat es doch am Forum die Tage erst wieder gesehen. So etwas braucht Pflege und Wartung auch jenseits von "ich setz mich hin und tipp kurz das Ergebnis ein".

    Und auch Uni Forschungsprojekte haben nicht endlos Gelder zur Verfügung. Es hat seinen Grund wieso die großen Datenbanken wie WD oder DoXS für die Nutzer ab einem bestimmten Punkt kostenpflichtig sind. Der Betrieb, die Pflege, Speicherplatz und die Kontrolle kosten richtig Geld. Es ist nicht damit getan, Daten einzugeben.

    Das stellt doch überhaupt niemand in Frage. Es ging dabei aber nur darum, ob es für Tierärzte einen Mehraufwand darstellt. Und da die Tierärzte daran nur marginal beteiligt sind (im Sinne von Übermittlung der Daten - die sich durch einen Klick pro Patienten erledigen lässt), tut es das nicht.

    Dass die Dokumentation mit Aufwand verbunden ist, ist klar. Aber eben nicht auf Seiten der TAs.

    Der Hundeführerschein für Hundeführer von Listenhunden muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung erfolgen, Hund darf nicht unter sechs Monaten alt sein.

    Somit konnte die Mutter den Hund quasi nicht mit Hundeführerschein übernehmen.

    Das erklärt noch immer nicht, warum der Hund an eine Person abgegeben wurde, die den Hund faktisch nicht halten kann - da sie überhaupt keinen Hundeführerschein ablegen kann.

    Also ist bereits etwas "vorgefallen" - im Sinne von Regel- oder Gesetzesverstoß. Und dann wird der Hund mal eben an die nächste Person gegeben, bei der gar nicht sicher ist, ob sie das Tier halten darf..... Joah. Also für mich trägt das Tierheim da ganz klar eine Teilschuld.