1 Hund(e), jünger als 16 Wochen
Einreise in die Schweiz:
Kennzeichnung: Mikrochip (ISO-Norm 11784, ablesbar mit Lesegerät gemäss ISO-Norm 11785). Die Kennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung erfolgen.
Heimtierpass: Die Tiere müssen von einem EU-Heimtierpass oder einem von der EU anerkannten Heimtierpass weiterer europäischer Staaten oder Territorien (Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Nordirland, Norwegen, San Marino, Vatikanstadt), begleitet sein, falls sie ursprünglich von dort stammen.
Tollwutimpfung: Tiere, welche jünger als 12 Wochen sind, müssen nicht gegen Tollwut geimpft sein. Der Halter / die Halterin muss in jedem Fall mittels schriftlicher Erklärung bestätigen, dass die Tiere seit Geburt nie mit wildlebenden Tieren in Kontakt gekommen sind, deren Art für Tollwut empfänglich ist.
Tiere, welche zwischen 12 und 16 Wochen alt sind, müssen gegen Tollwut geimpft sein. Erfolgt die Einreise früher als 21 Tage nach der Impfung muss der Halter / die Halterin mittels schriftlicher Erklärung bestätigen, dass die Tiere seit Geburt nie mit wildlebenden Tieren in Kontakt gekommen sind, deren Art für Tollwut empfänglich ist.
Bei Jungtieren, welche ihre Mutter begleiten und noch gesäugt werden, ist keine Erklärung des Halters / der Halterin erforderlich, falls die Mutter nachweislich vor der Geburt gegen Tollwut geimpft wurde.
Hundewelpen bis 56 Tage müssen zwingend von ihrer Mutter begleitet werden.
Melden Sie Ihr(e) Tier(e) beim Schweizer Zoll an, und bewahren Sie die Belege über die korrekte Deklaration und gegebenenfalls die Entrichtung der Mehrwertsteuer sorgfältig auf.
Die Einreise mit kupierten Hunden (Ohren und/oder Schwanz) in die Schweiz ist verboten. Bezüglich allfälliger Ausnahmen (Kurzaufenthalt/Ferien, Umzug) konsultieren Sie bitte die Fachinformation Fragen und Antworten rund um kupierte Hunde.