Ich möchte in naher Zukunft einen Hund adoptieren, der gemäß §3 LHundG NRW als gefährlich gilt. Muss der Antrag auf Erteilung der Ordnungsbehördlichen Erlaubnis für das Halten eines solchen Hundes bereits vor der Adoption gestellt werden oder erst, wenn der Hund bereits adoptiert ist? Danke schonmal für hilfreiche Antworten.