Naja wie soll man denn auch das Wesen festlegen? Das setzt sich ja deutlich komplizierter zusammen als das Äußere.
Der Standard gibt das vor, was auf Ausstellungen auch bewertet wird. Und da kann der Richter auch nur einen kleinen Eindruck vom Wesen bekommen, ob der aber Jagdtrieb hat, für diese und jene Aufgabe zu gebrauchen ist, ... dafür gibts andere Instanzen.
Über das Wesen muss man sich bei Züchtern und Rasseleuten informieren, ggf. beim RZV, der einen Abriss davon egt immer auf seiner HP stehen hat.