Als Frau hat man aber doch das Problem, körperlich meistens unterlegen zu sein. Wenn ich auf eine Gruppe jugendliche zugehen würde um einem davon eine zu verpassen weil er einen Böller auf meinen Hund wirft, riskiere ich doch erst recht, dass ich einen größeren Schäden davon trage. Dann verliere ich die Leine, mein Hund läuft vielleicht in Panik durch die Böller, auf die Straße etc.
Ich würde also meinen Hund und mich in Sicherheit bringen, weglaufen und zusehen, aus der Situation herauszukommen. Und mir beim Laufen überlegen, wie ich dem Hund die Ängste, die er gerade erlebt, dann wieder nehmen kann.....
Falls es bei dem HH aber zu einem Strafverfahren kommt, hat er doch mit Notwehr gute Chancen. Er muss doch einfach nur durch seinen Anwalt darstellen lassen, dass er auch mit den Böllern beworfen wurde, die Gefahr also primär für ihn entstand, nicht für den Hund. Tiere zählen halt nicht so sehr im BGB, die körperliche Unversehrtheit eines Menschen bzw. ein Angriff darauf aber eben schon. Dann spielt es natürlich auch eine Rolle, ob Täter und Opfer bereits früher strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Ist der HH ein "unbeschriebenes Blatt " kommt er denke ich mit einer Verwarnung davon.
Die Enttäuschung einiger von Euch über den Rechtsstaat oder die Polizei, die ich hier lese tut mir sehr leid. Ich glaube aber in all diesen Fällen macht es immer Sinn, einen Anwalt einzuschalten, der auch die Kommunikation mit der Polizei regelt. Kein Opfer sollte und darf sich später nochmals als Opfer fühlen dürfen.