Ist ein anwaltslastiger Thread hier.....
Ob es dem TS hilft, wenn sich hier um Einigung und Übergabe gestritten wird wage ich zu bezweifeln - allenfalls bekommt er die Erkenntnis, dass alles soweit im Rahmen der bestehenden Vorschriften richtig abgelaufen ist. Und Richter grundsätzlich einen guten Job machen (was ich für eine gewagte These halte.....).
Ich kann dem letzten Beitrag nur zustimmen, es ist wichtig, vorab, bei Anschaffung des Hundes, zu klären, wem der Hund denn eigentlich "gehört" falls man sich mal trennt. Damit es eben nicht zu diesen Auseinandersetzung mit Versteigerung des Hundes kommt.
Das gilt aber nicht nur für die unverheirateten Paare, auch verheiratete Paare müssen das dringend klären. Sonst muss ein Hausratverfahren geführt werden. Aus eigener Erfahrung, da ich solche Verfahren schon geführt habe, weiß ich, dass die Richter hier eher hilflos in der Sache sind und eigentlich nicht so richtig wissen, woran sie sich bei ihrer Entscheidung orientieren sollen. Ich habe dabei erlebt, dass die Gerichte dazu tendieren, den Hund dort zu belassen, wo er über längere Zeit lebt -ggf mit einem Besuchsrecht für den anderen Ehegatten -, es erfolgt also eine Anlehnung an das Aufenthaltsbestimmungsrecht / Umgangsrecht mit Kindern.
Und mein Rat an den TS wäre, den Hund bei der Ex-Freundin zu lassen. Der Hund lebt dort seit 1,5 Jahren. Würde er an einen Dritten versteigert werden, wäre dem Hund damit gedient ? Er würde seine vertraute Umgebung verlieren, muss das wirklich sein ? Der Hund kann ja nichts dafür. Wäre es mein Hund, ich würde ihm diese Situation nicht zumuten wollen.....
Im Familienrecht sagen wir in den Fällen, in denen die Situationen mit den Kindern völlig zerfahren und kaputt ist "wer mehr liebt, der lässt los". Das würde ich bei meinem Hund auch tun. Und wissen, dass es ihm bei der Ex-Freundin ja - offensichtlich - gut geht.
Ob die Entscheidung des Gerichts zutreffend ist, kann ich nicht beurteilen - und ich will mir aus den wenigen Auszügen auch keine Meinung bilden, da mir der gesamte Vortrag der Gegenseite fehlt.
Die Entscheidung wundert mich, ich wäre davon ausgegangen, dass hier der Abschluss des Kaufvertrages -und wenn ich es richtig gelesen habe war ja auch die Steuer und Versicherung auf den TS angemeldet - letztendlich für das Eigentumsverhältnis wichtig ist. Daher würde mich gerade der Vortrag der Gegenseite interessieren....
Wie weise ich denn sonst Eigentum nach ? Dass nur das faktische Verhalten dafür ausreichend sein soll, erschließt sich mir nicht.