Wenn ein Hund FCI Papiere (vom jeweiligen Landesverband ausgestellt) hat, heisst das noch lange nicht, dass der Hund zuchttauglich ist! Das bedeutet schlicht und einfach, dass die Eltern des Hundes echte FCI-Papiere hatten UND die Zuchttauglichkeit erhalten haben, inkl. nötige Röntgenuntersuchungen mit dem erlaubten HD/ED-Grad, bestandener Verhaltensprüfung, usw. Erst wenn ein FCI-Papierhund diese Körbestimmungen erfüllt, darf mit ihm/ihr gezüchtet werden und DANN ERST erhalten die Welpen ebenfalls FCI-Papiere. Wenn ein Züchter mit seiner FCI-Hündin und einem FCI-Rüden züchtet, OHNE dass beide Elterntiere die Zuchtzulassung erhalten haben, dann bekommen die Welpen KEINE FCI-Stammbäume! Und meines Wissens muss ein Züchter nicht Mitglied im Landesverband sein, er kann seinen Zwingernamen direkt bei der FCI anmelden und anerkennen lassen. Meistens sind dann jedoch die Gebühren für die Zuchttauglichkeitsprüfung etwas höher als für Mitglieder im Rasseverein. Aber das ist überall so, nicht nur in der Kynologie.
In meinen Augen ist ein Züchter, der mit FCI-Hunden nicht nach FCI-Vorschriften züchtet, nicht ganz ehrlich seinen Käufern gegenüber. Und oft geht ein solcher Züchter zu einem dissidenten Verband, weil die Hündin oder seine Zuchtstätte evtl. die strengen Vorschriften des Landesverbandes innerhalb der FCI nicht erfüllt haben....
Aber ein Stammbaum macht aus einem Hund nicht einen guten oder schlechten oder einen mehr- oder minderwertigen Freund!!!!!!