Beiträge von just2dun

    Ich schau da immer gerne bei Quen nach, es gibt neues aber zu A noch nix.

    Aber auf der Seite vom ÖKV gibt es einen Link zu Gesetzen.

    https://www.oekv.at/media/upload/e….12.2022(1).pdf

    Und daraus:

    "...Besondere Voraussetzungen für das Halten von Hunden und Katzen im Rahmen einer sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit

    § 15. (1) Unbeschadet des § 21 TSchG ist bei der Haltung von Hunden und Katzen im Rahmen einer sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit Folgendes zu überprüfen und zu dokumentieren:1. Impfpässe oder EU-Heimtierausweise (inklusive Nationale des Tieres),

    2. Name und Anschrift der Züchterin oder des Züchters, wenn Zwischenhändler vorhanden, auchvon diesen,

    3. im Falle des Einbringens von Tieren aus anderen Mitgliedstaaten der EU die Bescheinigung für den innergemeinschaftlichen Handel gemäß Anhang E Teil I der Richtlinie 92/65/EWG, oder im Falle des Einbringens von Tieren aus Drittstaaten die grenztierärztliche Bescheinigung,4. Datum der Einbringung in die Betriebsstätte,
    5. Datum der Weitergabe.

    (2) Bei der Eingangsuntersuchung gemäß § 12 Abs. 4 ist insbesondere auch Folgendes zu überprüfen und unter Angabe des Datums der Eingangsuntersuchung zu dokumentieren:

    1. Übereinstimmung der in Abs. 1 Z 1 und 3 genannten Dokumente mit den eingebrachten Tieren, wobei vor allem das Alter und die Chipnummer mit den Angaben in den Dokumenten zu überprüfen sind,

    2. Gesundheitszustand (bei Katzen gemäß Anlage 4 Punkt II Z 2) und Bestätigung, dass die Tiere zur Haltung in der Betriebsstätte bzw. in einer Pflegestelle und zum Zwecke einer Übergabe an Dritte geeignet sind,

    3. Überprüfung auf Qualzuchtmerkmale gemäß § 5 Abs. 2 Z 1 TSchG und auf stattgefundene Eingriffe,
    (3) Weiters ist von der Betreuungstierärztin oder vom Betreuungstierarzt Folgendes zu dokumentieren:
    1. Freigabedatum zur Vergesellschaftung mit anderen Tiergruppen derselben Tierart,
    2. Dokumentation von durchgeführter Medikation und Therapie.
    (4) Die Aufzeichnungen und Nachweise gemäß Abs. 1 bis 3 sind, sofern sie nicht gemäß § 21 TSchG fünf Jahre aufzubewahren sind, mindestens drei Jahre nach der Weitergabe oder dem Tod des betreffenden Tieres aufzubewahren. Diese Aufzeichnungen sind der Behörde anlässlich einer Kontrolle oder auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Stellt der Betreuungstierarzt bei den in Abs. 2 geforderten Überprüfungen Verstöße gegen die veterinärrechtlichen oder tierschutzrechtlichen Bestimmungen fest, ist von der Betreuungstierärztin oder vom Betreuungstierarzt die Behörde zu informieren..."

    Ich hab ja nen Jagdhundmischling (Vizsla mit diversen Bracken) und hätte auch immer gedacht mit Hund an relativ kurzer Leine bin ich da auf der sicheren Seite,

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    Kurz ist bei mir: Hund im Fuß und Leine entsprechend kurz. Aus ganz ähnlichen Erfahrungen wie bei Dir.

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    Gassibekannte mit kniehohem lookalike Pinscher aus dem TS mit bekanntem Jagdtrieb, desgalb an der kurzgenommenen Schlepp, auf einem Feldweg/Traktorspur mit halbhohem Gras am Rand, macht einen Satz in ebendieses und schüttelt den dort sitzenden Hasen innerhalb Sekundenbruchteilen tot.

    Ich könnte jetzt noch schreiben, dass die Ausläufe, die man im Ganzen sehen kann, einer geht ja nach rechts noch weiter, aus Herdenschutz-Sicht bei Fluchttieren furchtbar klein sind und wie hoch die Verletzungsgefahr durch den *räusper* nennen wir es "eigenwilligen" Innenzaun in den Paddocks sein kann. Da sind Litzen an einen Balken gebunden, was für stromlos spricht, die Stecken sind krumm und schief (was sie erfahrungsgemäß sehr altersschwach macht, die brechen dann leicht und dann hat man schlimmstenfalls den Metall-Dorn irgendwo im Pferd stecken), da hängt Litze schlabberig zwischen den einzelnen Paddocks.

    Da stimme ich dir unumwunden zu.

    Viele Paddocks sind minimalistsch angelegt. Meine stehen auf knapp 1000qm Auslauf. Bzw. Standen, es ist ja nur noch mein 35 jähriger Isi übrig. Das ist riesig für die meisten Besucher. Und die LItze dazwischen ist nur für die Pferde, damit sich das A*Pferd nicht quer vor den Eingang stellen kann. Und die zweite Abteilung ist vermutlich für nicht miteinander Verträgliche. Auch das ist dir vermutlich klar.

    Also müssten sie den Auslauf stark vergrößern. Geht zu Lasten der Weidefläche. Eventuell ist dann die Stallfläche zu klein, wegen A*Pferd. Also Stallanbau.

    Aussenzaun verstärken. Ist keine Kapazität über, macht das die Zaunbaufirma. Da ist dann auch wenigstens Sichergestellt, das es so gemacht wird das dann keiner hinterher kommen kann, weil nicht sicher.

    Und Schwups haben sich die laufenden Futterkosten verdoppelt, Stallbau und Zaunbau sind sie dann gut mit 20.000? dabei. Aber dann können sie wenigstens auch noch mit HSH aufrüsten, denn die kommen zumindest nicht mehr aus dem Gelände raus.