https://www.fci.be/Nomenclature/Standards/148g04-de.pdf
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FCI-St. N° 148 / 14.03.2022
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RAUHAAR
HAARKLEID
Haar: Mit Ausnahme von Fang, Augenbrauen und Behang am ganzen
Körper mit Unterwolle durchsetztes, vollkommen gleichmäßig
anliegendes, dichtes, drahtiges Deckhaar. Weiches Schopf- und
Pfotenhaar ist höchst unerwünscht. Am Fang zeigt sich ein deutlich
ausgeprägter Bart. Die Augenbrauen sind buschig. Am Behang ist die
Behaarung kürzer als am Körper, fast glatt. Rute gut und gleichmäßig,
enganliegend behaart.
Farbe und Farbmuster:
a) Einfarbige: Rot. Schwarze Stichelung erlaubt. Indes ist reine dunkle
Farbe vorzuziehen. Ein kleiner weißer Fleck (bis zu 3 cm
Durchmesser) ist nur an der Brust erlaubt. Nase, Krallen und Ballen
schwarz; rötlichbraun ist nicht erwünscht.
b) Mehrfarbige: saufarben, braun-saufarben, schwarz-rot, braun mit
Brand. Abzeichen („Brand“, je dunkler desto besser und so rein wie
möglich) über den Augen, an den Seiten des Fanges und der
Unterlippe, am inneren Behangrand, an der Vorbrust, an den Innen-
und Hinterseiten der Läufe, an den Pfoten, um den Anus und von dort
bis etwa ein Drittel bis zur Hälfte der Unterseite der Rute. Nase,
Krallen und Ballen bei saufarbenenen und schwarz-roten Hunden
schwarz, bei braun-saufarbenen Hunden und braun mit Brand braun.
Ein kleiner weißer Fleck (bis zu 3 cm Durchmesser) ist nur an der
Brust erlaubt. Sowohl ein zu stark verbreiteter Brand als auch ein zu
gering ausgeprägter ist höchst unerwünscht.
c) Farbmuster gefleckt (Merle): Mit den unter a) und b) beschrieben
Farben- saufarben, schwarz oder braun ist die dunkle Farbe immer die
Grundfarbe. Ausnahme: rot gefleckt (rot mit dunklen Flecken).
Erwünscht sind unregelmäßige graue oder auch beige Flecken (nicht
erwünscht sind große Platten). Weder die dunkle noch die helle Farbe
überwiegt. Nase, Krallen und Ballen wie unter a) und b). ...)