Wenn schon, dann aber ganz. Wenn man weiterliest kommt für Gebrauchshunde:
Bei Gebrauchshunden, bei denen für die Erlangung des Titels ÖCH eine Prüfung erforderlich ist, sind für die Zuerkennung nur drei Anwartschaften notwendig, eine kann in der Zwischen-, Offenen- und Championklasse erworben werden, zwei müssen in der Gebrauchshundeklasse erworben werden. Zwei müssen auf Internationalen Ausstellungen, eine kann auf Nationalen Ausstellungen oder Klubsiegerschauen erworben werden.
Nochmalweiter:
Auf Antrag der rassebetreuenden VK oder des ÖKV Vorstandes können bei Rassen mit Arbeitsprüfung die drei Anwartschaften mit Arbeitsprüfung alternierend durch
sechs Anwartschaften in der Zwischen-, Offenen- und Championklasse ersetzt
werden.
Wobei mir jetzt nicht auf's erste klar ist, wie ich einen Hund in der Championklasse vorstellen soll, wenn ich ja erst durch die Ausstellungen den Titel hole. Ausser Sie sprechen von Hunden, die den CH im Aussland ja schon haben.