Hunde ohne gültigen Impfschutz werden nach der Tollwutschutzverordnung getötet, wenn sie Kontakt zu einem seuchenverdächtigen Tier hatten.
Zum nachlesen, § 7 Tollwutschutzverordnung.
1 Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind. (…)
Abweichend von Absatz 1 kann die zuständige Behörde bei seuchenverdächtigen Hunden oder Katzen anstelle der Tötung und unschädlichen Beseitigung die behördliche Beobachtung bis zur Bestätigung oder Beseitigung des Verdachts anordnen, wenn diese (…)
2. nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.
https://www.gesetze-im-interne…v_1991/BJNR011680991.html
Es gibt für die Behörde keinen Ermessensspielraum, wenn die Hunde nicht geimpft sind. Lediglich bei geimpften Hunden gibt es einen Ermessensspielraum.
Begrüßt der eigene Hund den ungeimpften, illegal aus dem Ausland importierten Welpen und der ist mit Tollwut infiziert, ist dass das Todesurteil für den eigenen Hund, wenn er nicht (mehr gültig) geimpft ist.