Das Rechtliche interessiert mich jetzt aber schon. Gewährleistung übernehme ich im bürgerlichen Recht für das, was ich vertraglich zusage. Im Falle eines Rassehundzüchters also dafür, dass ich einen nach bestem Wissen und Gewissen gezogenen Hund mit den im Standard vorgeschriebenen Eigenschaften verkaufe. Weichen Eigenschaften (z. B. eine genetische Erkrankung) davon ab und habe ich von diesem Mangel bereits bei Übergabe gewusst bzw. durch schuldhaftes Verhalten dafür gesorgt, dass dieser Mangel entstanden ist, dann kann ich in die Haftung genommen werden (die nach meinem Wissen aber bisher meistens in der Rückerstattung des Kaufpreises bekannt. Gab wohl auch andere Urteile, die aber eher handverlesen).
Wenn ich einen Mischling ohne fest zugesicherte Eigenschaften, Ahnentafel, Gesundheitsnachweise etc. verkaufe, in was soll der Mangel bestehen, für den ich haftbar gemacht werden kann? Gibts da echt entsprechende Urteile?