Zitat
Ist es rechtens, wenn Tierärzte und insbesondere Tierkliniken die Herausgabe eines Tieres verweigern, solange die Rechunung nicht vollständig bezahlt ist??? 
In der schon erwähnten TK Düppel, von der auch immer mal im TV berichtet wird, wird man durch ein Schild, welches einem als erstes ins Auge fällt, wenn man die Klinik betritt, darauf aufmerksam gemacht, dass ein Tier nur bei sofortiger Bar- oder EC-Zahlung behandelt wird.
Das steht dann noch ausführlicher auf dem Formular, welches man unterschreiben darf, bevor man überhaupt in den Warteraum darf.
Die TK sichert sich dahingehend also rechtlich durch einen Vertrag vorab ab.
Dazu noch ein Erlebnis bei meinem Haustierarzt vor einigen Wochen: eine sehr alte Katze wurde über viele Stunden nochmals gerettet. Als die Katze dann wieder stabilisiert erst einmal nach Hause durfte (alle waren sichtlich erleichtert) und es an's Bezahlen ging, konnten es die Besitzer kaum fasssen: Fast 200 Euro sollten sie dafür zahlen??? Und dann auch noch die nächsten Tage regelmäßig für weitere Infusionen (mit zusätzlichen Kosten) wiederkommen???? Die arme Tierarzthelferin hatte echt Mühe, diesen Betrag dann schlussendlich doch noch zu bekommen und die Halter von der Richtigkeit der Forderungen und des Behandlungsplans zu überzeugen.
Es sollte vielmehr öffentlich gemacht werden, dass die Kosten der Tierhaltung zum großen Teil gerade in den Tierarztkosten besteht, die innerhalb kürzester Zeit ziemlich viel Geld verschlingen können.