So... jetzt mal Recht hin, Recht her,
wir reden hier von einem Lebewesen, der "Züchter" ist von seinem Vorhaben ihn dir zu verkaufen zurückgetreten.
Das gleiche hättest du auch tun können, möglicherweise wäre deine Anzahlung weg gewesen das wars dann aber auch.
Natürlich wird dir jeder Anwalt sagen das deine Chancen gut stehen 
Ob das letztlich so ist wird ein Richter entscheiden.
Fraglich wie alt der Hund dann ist.
Andererseits ich kann dich sehr gut verstehen, trotzdem rate ich dir in deinem eigenen Interesse hake die Sache ab,
für dich und für den Hund.
Natürlich wäre es fair vom Verkäufer gewesen dich persönlich zu kontaktieren und zu sagen, aus den und den Gründen
kann ich Ihnen den Hund nicht geben, dann ist es einfacher zu verstehen.
Nun war es eben anders, nicht mehr zu ändern.
Bei uns war es Anfangs genau umgekehrt, wir hatten auch schon alles soweit fest gemacht, allerdings war der Wurf noch nicht da.
Dann rief uns die damalige Züchterin an, das sie die Zucht aufgibt und ihre Hunde verkauft.
Sie habe aber dem neuen Besitzer gesagt, das wir das Vorkaufsrecht auf einen Rüden hätten.
Ich habe ihr dann gesagt das ich dann kein Interesse mehr habe, da sich die Umstände ja völlig geändert hätten.
Klar war das enttäuschend anfangs, aber dadurch haben wir dann unseren Gismo gefunden 
Und rückblickend war das ein wirkliches großes Glück 