Wie lange wohnt sie denn schon mit ihren Hunden in der Wohnung?
Bedeutet, dass sie "keine Genehmigung" hat, sie hat keine ausdrückliche Erlaubnis oder ist es ihr verboten Hunde zu halten? Letzteres ist jetzt ja meines Wissens für nichtig erklärt worden (Ich bin aber keine Juristin).
Wenn sie schon länger in der Wohnung wohnt, glaube ich nicht, dass man ihr aus diesem Grund die Hundhaltung verbieten kann. Da weiß der Mieterschutzbund aber bestimmt mehr... Wenn sie rechtschutzversichert ist, würde ich auch einen Anwalt einschalten,
Auf jeden Fall viel Glück!!