ZitatZu den doppelt geschickten Artikeln fällt mir was ein ... So weit ich weiß, ( korrigiert mich wenn ich falsch liege ) darf man Dinge behalten wenn man sie geliefert bekommt, obwohl nie bestellt.
Ohne weitere Kosten oder die Ware zu zahlen wohlgemerkt.
Quatsch Wenn der Händler den Fehler bemerkt und die Ware zurückfordert, musst Du sie natürlich zurückgeben. Wenn nicht, ist es "Glück"... aber muss jeder selber wissen. Moralisch nicht in Ordnung und muss jeder mit seinem Gewissen vereinbaren.