Bin gerade bei einer Recherche im Internet auf Folgendes gestoßen:
Es gibt eine, für mich völlig neue, Alternative zum Maulkorb.
Das sogennater “Bite-Guard” als Beißschutz. Er wird angeworben als "innovativer, art- und tiergerechter Hunde-Beiß-Schutz." .
Es geht dabei um einen Zahnüberzug, der, bei korrekter Anpassung, ein Vakuum bildet und sich - ohne dass er vom Hund abgestreift werden kann – über die Zähne legt. Sieht ein bisschen aus wie eine "Schiene" wie wir Menschen sie manchmal vom Kieferorthopäden verschrieben bekommen.
Letztendlich soll diese Schiene die scharfen Zähne "abrunden", sodass keine tiefen Bisswunden mehr entstehen sondern wenn überhaupt "nur" Quetschungen.
Der deutsche Tierschutzbund hat sich zum Einsatz des “Bite-Guard” so geäußert:
Durch den Einsatz des Saciri TM
– können bissige Hunde mit den Eckzähnen nicht in die Haut eindringen [...]
– können sich Hunde artgerechter verhalten als mit Maulkorb [...]
– ungestörter hecheln, trinken, weiches Futter fressen, Gegenstände apportieren [...]
– Zähne können vor Abnützung geschützt werden [...]
Ganz interessant fand ich in diesem Zusammenhang die Meinung eines schweizer Wesensprüfers. Dieser schreibt in einer PDF-Datei, welche Erfahrungen er mit Maulkörben und mit dem BiteGuard gesammelt hat. Obwohl er sich auf die schweizer Tierschutzverordnung bezieht (welche jetzt ja nicht drastisch vond er deutschen abweicht), glaube ich, dass da doch etwas dran sein könnte, andem was er schreibt. Man darf dabei natürlich nicht unberücksichtigt lassen, dass der Herr für das Produkt wirbt und auch aus diesem Grund sämtliche Nachteile eines herkömmlichen Maulkorbes aufzählt. Ich zitiere(!):
Betreff: Zahnüberzug / Saciri TM Bite-Guard
Als Hundeerziehungsberater und Wesensprüfer für Hunde bin ich sehr erfreut, dass es für den Maulkorb endlich eine Alternative gibt: einen Zahnüberzug, wodurch der Hund die Möglichkeiten hat, sich draußen gemäß der Schweizer Tierschutzverordnung mit dem natürlichen Nahrungssuch- / Erwerbverhalten zu beschäftigen.
Schweizer Tierschutzverordnung:
Artikel 1. Tiergerechte Haltung:
1. Tiere sind so zu halten, dass ihre Körperfunktion und ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird.
Mein Statement: Ein Maulkorb beeinträchtigt die normalen Körperfunktionen erheblich und überfordert den Hund in seiner Anpassungsfähigkeit. Wenn ein Tier seine „letzten“ Verteidigungsmöglichkeiten nicht mehr zur Verfügung hat, (so wie bei Pferden, wenn die Hinterbeine aneinander gebunden werden) kann es zwar äußerlich ruhig wirken, aber externe Konflikte werden dadurch zu internen Konflikten. Der Hund wird zur „tickenden Zeitbombe“.
Da nun mit dem SaciriTM Bite-Guard das Greifen von Gegenständen mit dem Maul (bei Menschen die Handfunktion) möglich ist, sowie eine weitestgehend normale Interaktionsmöglichkeit mit der Außenwelt gegeben ist, fühlt der Hund sich weniger behindert.
Schweizer Tierschutzverordnung:
Artikel 2. Fütterung:
2. Das Futter muss so beschaffen und zusammengesetzt sein, dass die Tiere ihr arteigenes, mit dem Fressen verbundenes Beschäftigungsbedürfnis befriedigen können.
Mein Statement: Das natürliche Nahrungssuch- und Erwerbverhalten kann man bei keinem Lebewesen effektiv wegzüchten. Auch Hunde sollten also die Möglichkeit bekommen, ihr Futter auf artspezifische Weise zu jagen und zu erbeuten. Um nicht gegen die Schweizer Tierschutzverordnung zu verstoßen, sollte dies natürlich mit einer angemessenen Ersatzbeute, wie z.B. einem Futterbeutel, dem Hund ermöglicht werden.
Der Maulkorb verhindert dieses natürliche Verhalten, und stellt somit einen Verstoß gegen die Schweizer Tierschutzverordnung dar. (siehe Artikel 1.)
Der SaciriTM Bite-Guard ermöglicht sowohl das Apportieren eines Futterbeutels als auch das Trinken. Er ermöglicht somit die weitere Durchführung von Artikel 2. 2. der Schweizer Tierschutzverordnung.
Der Maulkorb ist ein Verstoß gegen die Schweizer Tierschutzverordnung und ist bis jetzt lediglich benutzt worden, weil es keine bessere Alternative gab.
Jetzt gibt es aber den Zahnüberzug, welcher meines Erachtens eine kritische Betrachtung der weitere Nutzung des Maulkorbs unerlässlich macht.
Zum Schluss möchte ich klarstellen, dass auch der Zahnüberzug Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer nicht von der Aufsichts- und Erziehungspflicht befreit. Der Freilauf von Hunden sollte niemals auf Kosten der Freiheit anderer gehen!
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Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der oben stehende Text nicht meine Meinung und Ansichten widergibt sondern ich ihn lediglich zur Diskussionsanregung zitiert habe. Die Homepage, auf der der Artikel, auf den ich mich beziehe, veröffentlicht wurde, lautet: http://magyaragars.wordpress.c…/zahnueberzug-bite-guard/ Für alle, die es interessiert.
WAS HALTET IHR DAVON? Eine wirkliche Alternative ist es doch nicht, oder?
Eine Person, die in einer S-Bahn vom Hund mit Biteguard gebissen wurde, anchdem sie ihm auf den Schwanz gestiegen ist wird wohl kaum der Polizei sagen “Ach es sind nur Quetschwunden und Blutergüsse.” Tatsache ist doch, dass der Hund nach wie vor Schmerzen verursachen kann. Eine Alternative ist es doch daher gar nicht, da es den Maulkorb nicht ersetzen kann.