Beiträge von Pirschelbär

    Zitat

    Ich würd das gern nochmal aufgreifen, weil ich davon noch nie gehört habe...

    Was hat es für einen Sinn mit diesem Reststück? Ist der Hund 10 Meter entfernt und hört nicht, hab ich doch auch mit Reststück keine Kontrolle ... :???: mir erschliesst sich das nicht? Wo ist der Unterschied zwischen Leine ab und 10 cm Reststück?


    Frau Gröning hat dazu geschrieben, dass wohl kein Hund der Welt so doof wäre, dass er den Unterschied zwischen richtiger Schlepp und kurzem Fizelchen nicht verstehen würde und dass daher das stückweise Kürzen überflüssig ist.
    Das glaube ich auch. Ich denke, dass die Wirkung beim Halter eher psychologischer Art ist, damit wie im Fall der TS auch eben kein so großer Schritt gemacht werden muss und man auf einmal wieder total nervös beim Spaziergang ist. Und für den Hund kann ich mir vorstellen, dass es eine Art "Gedächtnisstütze" darstellt.
    Von daher also durchaus eine Sinnvolle Idee je nach Hund und Halter, aber dass man den Hund so verarschen kann glaub ich nicht.
    Meiner rafft den Unterschied ja schon, ob ich die 20m Schlepp in der Hand hab oder auf dem Boden schleifen lass und der ist wirklich nicht die hellste Kerze auf der Torte...

    Ich würde sagen: Ja, das Risiko besteht.
    Der Züchter in Deutschland kann dir sonstwas schreiben, das kann ich auch. Das ist in diesem Sinne kein offizielles Papier. Das große Problem ist eben, dass der Hundehalter in der Schuld ist nachzuweisen, dass es sich nicht um eine verbotene Rasse handelt. Und ohne FCI-Papiere kannst du das nicht.
    Ob der Am. Bully jetzt einer der gelisteten Rassen ähnlich sieht? Ich würde sagen nein, aber ich würde auch mit meinem Doggenmix schon allein aus Prinzip nicht nach Dänemark fahren. Lies dich hier ein bisschen durch und bilde dir deine eigene Meinung.

    Da es sich beim American Bulldog um keine FCI-anerkannte Rasse handelt und der Hund auch dementsprechend keine Papiere hat, gibt es keine Möglichkeit nachzuweisen, dass der Hund keiner verbotenen Rasse angehört. Eine Einreise mit so einem Hund nach Dänemark wäre meines Erachtens nach grob fahrlässig und könnte für das Tier einen tödlichen Ausgang haben.

    Wie gesagt unsere kommt auch nur äußerst selten zum Einsatz. Klar ist da ein bisschen Zug drauf und sensible Hunde, die das nicht kennen und besonders gut Leinenführig sind werden dadurch irritiert, das kann ich mir schon vorstellen.
    Trifft auf meinen jetzt alles nicht so zu, der war auch das Gewicht der nassen Schlepp gewohnt, wäre ja auch blöd, wenn er da nicht weiter läuft.

    Also ich kenne den Knopf so, dass man eben den Stopknopf drückt und bei gedrücktem Knopf gibts dann nen zweiten ein Stück weiter vorne (mit dem Daumen erreichbar), der die aktuelle Länge feststellt, wenn man ihn vorschiebt. Aber dass dus nicht hinbekommen hast ehrt dich ja. Kann natürlich sein, dass es wirklich keinen gab ;)

    Ich hatte was im Kopf von wegen Individuen, die sich auf natürlichem Weg nicht miteinander fortpflanzen können, dürfen nicht künstlich verpaart werden, laut Tierschutzgesetz. Bezogen zum Beispiel auf die englische Bulldogge. Genau weiß ichs jetzt eben nicht mehr, deswegen frag ich.

    Was ich mich ja frag: In einer Anzeige steht, dass man keine Kosten und Mühen scheut und den Labbi vom Zwergpudel künstlich besamen lässt (immerhin nicht andersrum :verzweifelt: ), weils auf natürlichem Weg nicht geht.
    Ich dachte das ist verboten? Welcher ta macht denn sowas?